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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hundefriseursalon“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Münster, Beschluss vom 11.01.2021
- 5 L 7/21 -
Corona-Pandemie: Hunde dürfen weiter frisiert werden
Nur Frisördienstleistungen an Menschen durch Corona-Schutzverordnung untersagt
Die Ausübung der beruflichen Tätigkeit als Hundefrisörin in einem Hundesalon ist nicht durch die Corona-Schutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 7. Januar 2021 verboten. Das hat das Verwaltungsgericht Münster mit einem jetzt bekannt gegebenen Beschluss vom 11. Januar 2021 festgestellt. Der Eilantrag einer Hundefrisörin aus Emsdetten hat damit Erfolg.
Die Stadt Emsdetten hatte der Antragstellerin am 17. Dezember 2020 auf Anfrage mitgeteilt, nach den Regelungen des neuerlichen Lockdowns, nach denen das öffentliche Leben bis auf die Versorgung mit Lebensmitteln und wichtigen Gütern des täglichen Bedarfs praktisch komplett herunter zu fahren sei, sei der Hundefriseursalon der Antragstellerin vorläufig bis zum 10. Januar 2021 zu schließen.Hiergegen hatte sich die Antragstellerin mit dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung an das Verwaltungsgericht Münster gewandt. Das VG gab dem Antrag mit der Begründung statt, dass die Coronaschutzverordnung – auch in der zum Zeitpunkt... Lesen Sie mehr
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