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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hundehaare“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 12.05.2014
- 424 C 28654/13 -
Haltung von mehr als einem Hund entspricht nicht dem vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung
Mieter darf künftig nur einen Hund in seiner Wohnung halten und muss beim Ausschütteln von Hundedecken aus dem Fenster auf vorbeilaufende Passanten achten
Die Haltung von mehr als einem Hund in einer Mietwohnung entspricht in der Regel nicht mehr dem normalen Mietgebrauch. Auch das Ausschütteln von Decken ist zu unterlassen, wenn sich unterhalb des Fensters Personen aufhalten. Dies entschied das Amtsgericht München.
Das beklagte Ehepaar des zugrunde liegenden Streitfalls mietete mit Mietvertrag vom 27. März 2013 eine 2,5 Zimmer Wohnung mit 98 Quadratmetern Wohnfläche in Oberschleißheim in München an. Es hält in der Wohnung fünf sogenannte "Taschen-Hunde". Der Vermieter forderte sie schriftlich am 26. Juni 2013 auf, die Hundehaltung in der Wohnung zu unterlassen.Am 15. September 2013 schüttelte der beklagte Mieter aus dem Fenster der Wohnung eine Decke aus, aus der nicht nur Staub, sondern auch Abfallgegenstände in Form von Hundeknochen, Zahnstocher und Slipeinlagen in den Hof gefallen sind und dort eine Besucherin getroffen haben.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 08.11.2011
- 33 C 2792/11 -
Abbürsten eines Hundes vor der Wohnungstür berechtigt nicht zur Mietminderung
Keine erhebliche Minderung der Tauglichkeit der Wohnung
Bürstet ein Mieter vor seiner Wohnungstür seinen Hund ab, so berechtigt dies nicht zu einer Mietminderung seitens eines anderen Mieters. Dies hat das Amtsgericht Frankfurt a. M. entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter seine Miete um 20 %, da der Nachbar seinen Hund vor der Wohnungstür bürstete und die Haare des Hundes die Gesundheit seiner Tochter störten.Das Amtsgericht Frankfurt a. M. entschied gegen den Mieter. Ein Minderungsrecht bestand nicht. Für den Vermieter gab es keine Möglichkeit auf den anderen Mieter einzuwirken.... Lesen Sie mehr
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