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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Hundesteuerbescheid“ veröffentlicht wurden

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 25.07.2013
- 4 B 13.144 -

2.000 Euro Hundesteuer für einen Kampfhund sind zu viel

Zu hohe Hundesteuer entfaltet erdrosselnde Wirkung

Ein Steuersatz für sogenannte Kampfhunde in Höhe von 2.000 Euro jährlich angesichts der für die Haltung eines solchen Hundes in der Regel erforderlichen Aufwendungen zielt nicht mehr auf die Einnahmeerzielung, sondern auf ein faktisches Verbot der Kampfhundehaltung; er entfaltet damit eine erdrosselnde Wirkung und ist nicht rechtmäßig. Dies geht aus einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) hervor.

In dem vorzuliegenden Fall hat der BayVGH der Berufung eines Ehepaars stattgegeben, das sich gegen einen entsprechenden Steuerbescheid der Wohnsitzgemeinde gewandt hatte. Beim Verwaltungsgericht München hatte noch die Gemeinde Erfolg, der BayVGH gab nun aber den Hundehaltern Recht.Zwar könne eine Gemeinde für einen sogenannten Kampfhund einen erhöhten Steuersatz festsetzen. Das gelte auch, wenn der Halter gemäß der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit einen sog. positiven Wesenstest vorweisen könne, wonach der Hund keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder... Lesen Sie mehr

Bayerisches Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 26.09.2012
- 4 B 12.1389 -

Hund im Urlaub: Hundesteuer auch bei Aufenthalt des Hundes außerhalb des Gemeindegebiets fällig

Hundehalter scheitert mit Klage gegen den gegen ihn erhobenen Hundesteuerbescheid

Eine Gemeinde darf auch dann Hundesteuer erheben, wenn ein Hund sich nicht nur im Gemeindegebiet aufhält, sondern seinen Halter auch an entfernte Orte begleitet. Dies entschied der Bayerische Verwaltungsgerichtshof.

In dem vorzuliegenden Fall hat die beklagte Gemeinde eine Hundesteuersatzung erlassen und zieht auf deren Grundlage die Hundehalter in ihrem Gemeindegebiet zur Zahlung von Hundesteuer heran. Dagegen wandte sich die Klägerin als Hundehalterin unter anderem mit dem Argument, dass das gesetzliche Merkmal der „Örtlichkeit“ der Steuer nicht gegeben sei. Es bestehe kein hinreichender Bezug... Lesen Sie mehr



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