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Anwaltsgerichtshof München, Urteil vom 24.10.2016
- BayAGH III - 4 - 1/16 -
Rechtsanwalt darf in Kanzleiräumen zugleich als Immobilienverwalter tätig sein
Berufspflichten eines Rechtsanwalts werden nicht gefährdet
Ein Rechtsanwalt darf grundsätzlich in seinen Kanzleiräumen als Immobilienverwalter tätig sein. Dadurch werden seine Berufspflichten nicht zwingend gefährdet. Dies hat der Anwaltsgerichtshof München entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Rechtsanwalt betrieb in seinen Kanzleiräumen in München unter Nutzung der gleichen Anschrift und Kommunikationsverbindung eine Immobilienverwaltung. Die zuständige Rechtsanwaltskammer sah darin einen Verstoß gegen die Kanzleipflicht. Sie befürchtete eine Gefährdung der Unabhängigkeit und der Verschwiegenheitspflicht des Rechtsanwalts. Die Rechtsanwaltskammer erließ daher im März 2016 einen belehrenden Hinweis. Dagegen erhob der Rechtsanwalt Klage.Der Anwaltsgerichtshof München entschied zu Gunsten des Rechtsanwalts. Er verstoße nicht gegen seine Kanzleipflicht... Lesen Sie mehr