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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Incentive-Reise“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 28.10.2008
- S 6 U 29/08 -
SG Düsseldorf lehnt Unfallversicherungsschutz bei sog. Incentive-Veranstaltung ab
Erholungseffekt steht im Vordergrund
Das Sozialgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Teilnahme an einer sog. Incentive-Veranstaltung nicht unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung steht.
Der in Ratingen lebende 39 Jahre alte Kläger, der als Vertriebsspezialist tätig war, hatte als Anerkennung seiner Arbeitsleistungen von seinem Arbeitgeber die Einladung zu einem 5-tägigen Aufenthalt auf Barbados erhalten. Auch seine Partnerin war eingeladen, zum Ausgleich seiner häufigen Abwesenheit von zuhause. Der Ablaufplan sah neben unternehmensbezogenen Diskussionen gemeinsame Mahlzeiten, sportliche Aktivitäten und Exkursionen vor.Bei einem Segeltörn mit einem Katamaran verletzte sich der Kläger beim Anlegemanöver, als er aus ca. 1,80 m Höhe auf den Sandstrand sprang; er zog sich dabei Brüche beider Fersen zu.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Wiesbaden, Urteil vom 26.09.2008
- S 1 U 112/07, S 1 U 113/07 -
Kein Unfallversicherungsschutz bei Motivationsreisen (Incentive-Reisen)
Keine betriebliche Gemeinschaftsveranstaltung
Wer sich bei sog. „incentive“- Veranstaltungen (Motivationsreisen) verletzt, ist nicht gesetzlich unfallversichert. Das hat das Sozialgericht Wiesbaden in zwei Urteilen entschieden.
Geklagt hatten zwei Angestellte eines Beratungs- und Wirtschaftsunternehmens, die sich beim Canyoning in der Nähe der Buchenegger Wasserfälle an der Wirbelsäule bzw. am Auge verletzt hatten und die Anerkennung als Arbeitsunfall begehrten. Das Canyoning war Teil eines Rahmenprogramms eines Ausflugs, der als Dankeschön des Arbeitgebers für „tatkräftige“ Mitarbeit organisiert wurde.... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 18.08.2005
- VI R 32/03 -
Kosten des Arbeitgebers für eine Auslandsdienstreise seiner Arbeitnehmer können in Arbeitslohn und Zuwendungen im betrieblichen Eigeninteresse aufgeteilt werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 18. August 2005 VI R 32/03 entschieden, dass die Kosten einer vom Arbeitgeber bezahlten Auslandsreise (gemischt veranlasste Sachzuwendung) grundsätzlich aufgeteilt werden können.
Im Streitfall führte die Klägerin in Portugal eine mehrtägige Außendiensttagung durch. An den Vormittagen fanden Fachveranstaltungen statt. Nachmittags standen neben einer Außendienst-Betriebsversammlung verschiedene Freizeitveranstaltungen auf dem Programm. Das Finanzamt sah die der Klägerin anlässlich der Außendiensttagung entstandenen Aufwendungen als Arbeitslohn der Außendienst-Mitarbeiter... Lesen Sie mehr
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