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Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 12.09.2019
- I-24 U 197/18 -
Mietminderung wegen Hitze setzt genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur voraus
Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidend für Vorliegen eines Mangels
Macht ein Mieter wegen zu hoher Raumtemperaturen eine Mietminderung geltend, so muss er genaue Angaben zur Innen- und Außentemperatur machen. Denn das Verhältnis von Innen- und Außentemperatur entscheidet über das Vorliegen eines Mangels. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall machten die Mieter von Gewerberäumen im Sommer 2016 eine Mietminderung wegen zu hoher Raumtemperaturen geltend. Sie gaben an, dass die Innentemperatur zwischen Mai und September 2016 bei 30 bis über 40 °C lag. Der Vermieter hielt die Mietminderung für unberechtigt und kündigte schließlich das Mietverhältnis ordentlich wegen Zahlungsverzugs. Er erhob schließlich Klage auf Räumung und Herausgabe der Gewerberäume. Das Landgericht Wuppertal gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieter.Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Der Anspruch... Lesen Sie mehr
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