die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Instruktionsfehler“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 20.05.2014
- 4 U 206/14 -
Herstellerhaftung bei mangelndem Hinweis auf eingeschränkte Nutzung eines Mountainbikes
Anspruch auf Schadenersatz wegen Instruktionsfehlers
Weist der Hersteller eines Mountainbikes nicht darauf hin, dass das Fahrrad nur eingeschränkt für Kunststücke genutzt werden kann und kommt es zu einem Rahmenbruch aufgrund einer dauerhaften Belastung durch Kunststücke, so haftet für den eingetretenen Schaden der Hersteller. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der Durchführung von dauerhaften Kunststücken, wie etwa Slides, Stoppies Wheelies oder Treppenabfahrten, kam es im Mai 2012 zu einem Rahmenbruch bei einem Mountainbike. Der jugendliche Radfahrer stürzte und verletzte sich an den Zähnen. Er klagte daraufhin gegen den Hersteller und Verkäufer des Mountainbikes auf Schadenersatz.Das Landgericht Weiden wies die Schadenersatzklage jedoch ab. Seiner Ansicht nach habe der Mountainbikehersteller für den Schaden nicht gehaftet. Der Sachverständige habe nämlich keinen Materialfehler, Produktmangel,... Lesen Sie mehr
Landgericht Traunstein, Urteil vom 29.06.2005
- 6 O 1173/05 -
Rodelunfall: Schlittenhersteller muss Schlitten keine Gebrauchsanweisung beifügen
Fahreigenschaften eines Rodelschlittens gehören zum allgemeinen Erfahrungswissen
Das Fehlen einer Gebrauchsanweisung für einen Rodelschlitten begründet keinen Instruktionsfehler. Dies hat das Landgericht Traunstein entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Vater einen neuen Schlitten erworben. Er probierte diesen sogleich mit seiner 9-jährigen Tochter aus. Sie rodelten einen flachen Wiesenhang bergab. Der auf dem Schlitten hinten sitzende Vater versuchte zu lenken. Der Schlitten kam nach links von der geplanten Fahrtrichtung ab und prallte auf einen Baumstumpf. Der Vater brach sich Mittelhandknochen... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 20.12.2002
- 14 U 99/02 -
Hersteller von "Mars" und "Snickers" haftet nicht für Diabeteserkrankung eines Richters
Individuelle Nahrungszusammenstellung liegt grundsätzlich in der Eigenverantwortung des Konsumenten
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die Klage eines an Diabetes erkrankten Richters gegen den Hersteller von "Mars" und "Snickers" auf Schadensersatz und Schmerzensgeld zurückgewiesen. Die Erkrankung des Richters ist nach Auffassung des Oberlandesgerichts nicht zweifelsfrei auf den Konsum der Schokoriegel des beklagten Unternehmers zurückzuführen.
Bei dem 1955 geborenen Kläger des zugrunde liegenden Falls wurde im Jahre 1998 ein Diabetes mellitus Typ II b, so genannte Altersdiabetes, festgestellt. Der Mann machte geltend, dass die Erkrankung allein auf den Konsum von Schokoriegeln der Beklagten zurückzuführen sei, unter Umständen auch noch auf den zusätzlichen Genuss von Coca Cola, deren Herstellerin er in einem Parallelverfahren... Lesen Sie mehr