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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Intranet“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 15.10.2013
- 1 ABR 31/12 -

Firmen-E-Mail-Adresse darf nicht für betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs verwendet werden

Anordnung der Arbeitgeberin sieht Nutzung des Intranets ausschließlich für dienstliche Zwecke vor

Ein Arbeitnehmer ist nicht berechtigt, einen vom Arbeitgeber für dienstliche Zwecke zur Verfügung gestellten personenbezogenen E-Mail-Account (Vorname.Name@Arbeitgeber.de) für die betriebsinterne Verbreitung eines Streikaufrufs seiner Gewerkschaft an die Belegschaft zu nutzen.

Die Arbeitgeberin des zugrunde liegenden Falls betreibt ein Krankenhaus mit 870 Beschäftigten. Der an dem Verfahren beteiligte Arbeitnehmer ist Betriebsratsvorsitzender und Mitglied von ver.di. Nach einer Anordnung der Arbeitgeberin ist die Nutzung ihres Intranets ausschließlich dienstlichen Zwecken vorbehalten.Für den 13. April 2011 rief ver.di zu einem Warnstreik bei der Arbeitgeberin auf. Diesen Aufruf leitete der Arbeitnehmer über das Intranet der Arbeitgeberin an alle Mitarbeiter weiter und rief die Beschäftigten auf, sich an dem Streik zu beteiligen. Er signierte die E-Mail mit den Worten: „Für die ver.di-Betriebsgruppe“ und fügte seinen Namen an.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.03.2013
- I ZR 84/11 -

BGH zur Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen

BGH billigt den vom OLG München festgesetzten Gesamtvertrag nicht in allen Punkten

Der vom Oberlandesgericht München festgesetzte Gesamtvertrag zwischen der Verwertungs­gesellschaft Wort und den Bundesländern über die Vergütung für das Einstellen von Texten in das Intranet von Hochschulen ist nicht in allen Punkten zu billigen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall ist die Klägerin die VG Wort; sie nimmt die urheberrechtlichen Befugnisse von Wortautoren wahr. Sie verlangt von den Bundesländern - verklagt sind alle Bundesländer in ihrer Eigenschaft als Träger verschiedener Hochschuleinrichtungen - den Abschluss eines "Gesamtvertrags über die Abgeltung von Ansprüchen nach § 52 a UrhG für das öffentliche Zugänglichmachen... Lesen Sie mehr



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