die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „irakische Staatsangehörige“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28.08.2019
- 9 A 4590/18.A -
Aus Bagdad stammende Irakerin hat allein aufgrund der Sicherheits- und humanitären Lage keinen Anspruch auf Abschiebungsschutz
Gefährdungswahrscheinlichkeit für Zivilbevölkerung liegt derzeit weit unterhalb der abschiebungsschutzrelevanten Schwelle
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Sicherheitslage in Bagdad aktuell nicht derart schlecht und die humanitären Verhältnisse dort nicht derart prekär sind, dass aufgrund dadurch bedingter allgemeiner Gefahren ohne weiteres ein Anspruch auf unionsrechtlichen oder nationalen Abschiebungsschutz besteht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls, eine Schiitin aus Bagdad, reiste im November 2015 in die Bundesrepublik Deutschland ein und stellte einen Asylantrag, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ablehnte. Auf ihre hiergegen erhobene Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen die Bundesrepublik Deutschland, der Klägerin subsidiären Schutz nach § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG (unionsrechtlicher Abschiebungsschutz) wegen einer Gefährdung der Klägerin als Zivilperson im Rahmen eines innerstaatlichen bewaffneten Konflikts zuzuerkennen.Die Berufung der Bundesrepublik Deutschland gegen diese Entscheidung hatte Erfolg.... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Karlsruhe, Urteil vom 29.08.2013
- S 1 SO 4002/12 -
Keine Kostenerstattung für Beschaffung eines ausländischen Nationalpasses aus Mitteln der Sozialhilfe
Kläger muss entstandene Kosten für persönlichen Aufenthalt im Irak zur Beschaffung eines Nationalpasses selbst tragen
Kosten für die Beschaffung von Ausweispapieren sind im Regelbedarf mitinbegriffen. Die Übernahme von Kosten für die Ausstellung eines ausländischen Nationalpasses stellt zudem keine besondere, atypische Lebenslage dar. Dies entschied das Sozialgericht Karlsruhe.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Der Kläger, ein irakischer Staatsangehöriger, hält sich seit 1998 im Bundesgebiet auf und verfügt seit 2004 über eine Aufenthaltserlaubnis. Er bezieht seit vielen Jahren Leistungen zur Sicherung seines Lebensunterhalts nach dem SGB II. Die zuständige Ausländerbehörde hatte den Kläger in der Vergangenheit wiederholt aufgefordert, ihr einen... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14.07.2009
- BVerwG 10 C 9.08 und 10 C 13.08 -
BVerwG zum möglichen Abschiebungsschutz bei Bürgerkriegsgefahren
Bei Lebensgefahr durch bloße Anwesenheit in einem Land, kann Abschiebungsschutz gewährt werden
Personen, in deren Herkunftsland Bürgerkrieg herrscht, können in Ausnahmefällen – bei besonders hoher Gefahrendichte, die eine ernsthaft individuelle Bedrohung darstellen kann – Anspruch auf Abschiebungsschutz haben. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Die Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie)sieht für Personen, die nicht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland anderweitig von einem ernsthaften Schaden bedroht wären, einen eigenen subsidiären Schutzstatus vor. Als Schaden gilt danach u.a. eine ernsthafte... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 21.04.2009
- BVerwG 10 C 11.08 -
Für die Anerkennung einer Gruppenverfolgung muss das Gericht die Gruppenverfolgung nach bestimmten Kriterien feststellen
BVerwG hebt Flüchtlingsanerkennung wegen Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak auf
Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) aufgehoben, der einem Iraker sunnitischislamischer Glaubensrichtung wegen einer Gruppenverfolgung von Sunniten im Irak die Flüchtlingseigenschaft zuerkannt hatte. Nach Angaben der beklagten Bundesrepublik leben im Irak etwa 8 bis 10 Millionen Sunniten.
Der VGH war der Auffassung, dass dem 2006 nach Deutschland eingereisten Kläger wegen seines sunnitischen Glaubens bei einer Rückkehr in den Irak Verfolgung drohe, weil die Sunniten dort einer Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure, insbesondere durch schiitische Milizen, ausgesetzt seien. Der irakische Staat könne dagegen keinen Schutz bieten. Auch eine inländische Schutzalternative stehe dem... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 17.02.2009
- C-465/07 -
EuGH stärkt Flüchtlingsschutz: Subsidiärer Schutz setzt nicht unbedingt den Nachweis einer spezifischen Bedrohung im Herkunftsland voraus
Flüchtlinge müssen nicht nachweisen, dass sie persönlich von willkürlicher Gewalt bedroht sind
Wer subsidiären Schutz beantragt, braucht nicht notwendig zu beiweisen, dass er in seinem Herkunftsland aufgrund seiner persönlichen Situation spezifisch bedroht ist. Der Grad willkürlicher Gewalt, der im Herkunftsland des Antragstellers besteht, kann ausnahmsweise für die Feststellung der zuständigen Behörden genügen, dass eine Zivilperson bei ihrer Ausweisung in dieses Land tatsächlich dem Risiko einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden.
Mit der Richtlinie 2004/83/EG wird hauptsächlich bezweckt, dass alle Mitgliedstaaten für die Ermittlung der Personen, die tatsächlich internationalen Schutz benötigen, die gleichen Kriterien anwenden und dass allen diesen Personen in allen Mitgliedstaaten ein Mindestniveau von Leistungen geboten wird.Am 13. Dezember 2006 beantragten die Eheleute Elgafaji eine befristete... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 24.06.2008
- BVerwG 10 C 42.07, 10 C 43.07, 10 C 44.07, 10 C 45.07 -
Bundesverwaltungsgericht: Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige
Abschiebungsschutz nicht nur bei landesweitem bewaffnetem Konflikt
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat über den subsidiären Schutz nach den Vorgaben der Richtlinie 2004/83/EG des Rates der Europäischen Union (Qualifikationsrichtlinie) entschieden.
Die Richtlinie sieht für Personen, die nicht die Voraussetzungen für die Flüchtlingsanerkennung nach der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, aber bei Rückkehr in ihr Herkunftsland anderweitig von einem ernsthaften Schaden bedroht wären, einen eigenen subsidiären Schutzstatus vor. Als derartiger Schaden gilt danach u.a. eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens oder der Unversehrtheit... Lesen Sie mehr