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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jagdwaffen“ veröffentlicht wurden
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 28.11.2018
- BVerwG 6 C 4.18 -
Jäger haben keinen Anspruch auf Nutzung von Schalldämpfern für Jagdwaffen
Kein waffenrechtliches Bedürfnis für Erwerb von Schalldämpfern für jagdliches Schießen
Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Jäger keinen Anspruch darauf haben, dass ihnen der Erwerb eines Schalldämpfers für ihre Jagdwaffen gestattet wird.
Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist Inhaber eines Jahresjagdscheins. Er wohnt in Berlin und übt die Jagd in einem Revier in Brandenburg aus. Er will mit einer schallgedämpften Jagdwaffe auf Wild schießen, um Schädigungen seines Gehörs durch den lauten, über der Schmerzgrenze liegenden Mündungsknall beim Abfeuern der Waffe auszuschließen. Seinen Antrag, ihm die Erlaubnis für den Erwerb eines Schalldämpfers für seine Jagdlangwaffen zu erteilen, lehnte der Polizeipräsident in Berlin ab. Widerspruch und Klage sind erfolglos geblieben.Das Verwaltungsgericht nahm an, dass auch Jäger für den Erwerb eines Schalldämpfers für ihre... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 07.03.2016
- 6 C 60.14 -
BVerwG: Jagdausübung mit halbautomatischen Waffen mit einer Magazinkapazität von mehr als 2 Schuss verboten
Jäger steht kein Anspruch auf Streichung des in Waffenbesitzkarte befindlichen Zusatzes "2 Schuss" zu
Erlaubt die zuständige Behörde zwar die Jagdausübung mit einer halbautomatischen Waffe, beschränkt sie aber zugleich die Magazinkapazität auf zwei Schuss, so steht dem Jäger kein Anspruch auf Streichung der Beschränkung zu. Denn eine Jagdausübung mit einer halbautomatischen Waffe, die über eine Magazinkapazität von mehr als zwei Schuss verfügt, ist nach § 19 Abs. 1 Nr. 2 c) des Bundesjagdgesetzes (BJagdG) verboten. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte ein Jäger im Januar 2011 eine halbautomatische Waffe in eine Waffenbesitzkarte einzutragen. Er beabsichtige für die Jagd ein Magazin mit einer Kapazität von zwei Schuss zu verwenden. Für das jagdliche Schießtraining wollte er ein größeres Magazin einlegen. Die zuständige Behörde stellte dem Jäger zwar eine Waffenbesitzkarte aus, sie beschränkte... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11.05.2016
- 22 K 4721/14 und 22 K 5426/15 -
Berufsjäger haben keinen Anspruch auf Schalldämpfer für Jagdgewehre
Vermehrte Erteilung von Schalldämpfererlaubnissen birgt erhöhte Gefahr kriminellen Missbrauchs
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat entschieden, dass Berufsjäger keinen Anspruch auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schalldämpfern für eine Jagd-Langwaffe haben.
Zur Urteilsbegründung führte das Verwaltungsgericht aus, dass bei den beiden Klägern des zugrunde liegenden Verfahrens zwar ein besonders anzuerkennendes persönliches und wirtschaftliches Interesse an der Erteilung waffenrechtlicher Erlaubnisse als Jäger vorliege, da sie im Rahmen ihrer beruflichen Aufgaben als Förster bzw. angestellter Revierjagdmeister die Jagd ausüben. Die Kläger... Lesen Sie mehr
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Verwaltungsgericht Minden, Urteil vom 23.06.2015
- 8 K 2615/14 und 8 K 3010/14 -
Jäger darf Waffe nur unmittelbar vor der Jagd in seinem Fahrzeug aufbewahren
Lagerung der Jagdwaffen im Fahrzeug über längeren Zeitraum stellt Verstoß gegen waffenrechtliche Dienstvorschriften dar
Ein Forstdirektor und Jäger darf seine Waffe nur unmittelbar vor der Jagd in seinem Auto transportieren. Lagert der Jäger seine Waffe in seinem Fahrzeug und begibt sich zunächst zu anderen Dienstgeschäften, ist ein Widerruf seiner Waffenbesitzkarten sowie die Ungültigkeitserklärung und Einziehung seines Jagdscheines daher als rechtmäßig anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Minden hervor.
Dem Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls wurde vorgeworfen, ein geladenes Gewehr unverdeckt auf der Rückbank seines unverschlossenen Kraftfahrzeuges deponiert zu haben.Das Verwaltungsgericht Minden sah diesen Vorwurf nach der erfolgter Beweisaufnahme überwiegend als nicht erwiesen an. Der Kläger sei gleichwohl als waffen- bzw. jagdrechtlich unzuverlässig anzusehen.... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Freiburg, Urteil vom 12.11.2014
- 1 K 2227/13 -
Hörgeschädigter Jäger darf für Jagdwaffe Schalldämpfer verwenden
VG Freiburg bejaht Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und zum Führen des Schalldämpfers zur Ausübung der Jagdpflicht in Forstbetrieb
Dem Leiter eines privaten Forstbetriebs, der beruflich zur Ausübung der Jagd verpflichtet ist und der zum Schutz seines Gehörs einen Schalldämpfer für seine Jagdwaffe benötigt, ist eine Erlaubnis zum Erwerb, Besitz und zum Führen des Schalldämpfers zu erteilen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Freiburg.
Das Verwaltungsgericht führte zur Begründung im Wesentlichen aus, dass Erwerb, Besitz und Benutzung (= Führen) eines Schalldämpfers nach dem Waffengesetz zwar erlaubnispflichtig seien und daher der Erteilung einer Waffenbesitzkarte und eines Waffenscheins bedürften. Beim Kläger lägen aber die im Waffengesetz geforderten Voraussetzungen für die Erteilung, insbesondere ein waffenrechtliches... Lesen Sie mehr
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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.10.2014
- BVerwG 6 C 30.13 -
Schusswaffengebrauch eines Waffenbesitzers unter Alkoholeinfluss lässt auf Unzuverlässigkeit schließen
Nicht sachgemäßer Umgang mit Waffen und Munition rechtfertigt Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis
Macht ein Waffenbesitzer in alkoholisiertem Zustand von seiner Schusswaffe Gebrauch, rechtfertigt dies die Annahme, dass er im waffenrechtlichen Sinne unzuverlässig ist, auch wenn zum Alkoholkonsum kein weiteres Fehlverhalten hinzutritt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens ist Jäger und Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse. Er fuhr mit seinem Kraftfahrzeug von seinem Haus zu einem nahegelegenen Wald zur Jagd, nachdem er zuvor zwei Gläser Rotwein (0,5 l) und ein Glas Wodka (30 ml) getrunken hatte. Von einem Hochsitz aus erlegte er einen Rehbock mit einem Schuss. Auf der Rückfahrt wurde er von Polizeibeamten... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Berlin, Beschluss vom 23.10.2013
- VG 1 L 251.13 -
Jäger verwechselt Pony mit Wildschwein - Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis gerechtfertigt
Verhalten des Jägers verstößt in erheblicher Weise gegen grundlegende Pflichten der Jagdausübung
Wer sich als Jäger vor der Abgabe eines Schusses nicht über das Tier vergewissert hat, das er schießen will, ist waffenrechtlich unzuverlässig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren.
Der Antragsteller des zugrunde liegenden Falls hatte bei der Jagd im August 2012 ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt und das Pony getötet. Daraufhin widerrief die Waffenbehörde seine waffen- und munitionsrechtliche Erlaubnis. Der Antragsteller hatte dagegen eingewandt, ein einziger Fehlschuss könne die waffenrechtliche Zuverlässigkeit nicht in Frage stellen; zudem sei es... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 19.06.2013
- 5 K 162/13.TR -
Widerruf einer Waffenbesitzkarte bei Verstoß gegen die Aufbewahrungsbestimmungen zulässig
Aufbewahrung einer geladenen Pistole unter der Bettmatratze zeugt von waffenrechtlicher Unzuverlässigkeit
Der Inhaber einer Waffenbesitzkarte, der gegen die im Waffengesetz vorgesehenen Aufbewahrungsbestimmungen verstößt, ist unzuverlässig i.S.d. Waffengesetzes. Dies hat das Verwaltungsgericht Trier entschieden und damit die Rechtmäßigkeit eines vom Landkreis Trier-Saarburg verfügten Widerrufs einer Waffenbesitzkarte bestätigt.
Im zugrunde liegenden Streitfall waren bei einer Vor-Ort-Kontrolle beim betreffenden Waffenbesitzkarteninhaber zwei geladene Pistolen in einem nicht i.S.d. Vorschriften des Waffengesetzes klassifizierten Innentresor und eine weitere geladene Pistole unter der Bettmatratze gefunden worden, woraufhin der beklagte Landkreis Trier-Saarburg den Widerruf der Waffenbesitzkarte verfügte und... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 23.08.2012
- 5 K 504/12.NW -
Hund statt Wildschwein erschossen – Jäger darf Waffenbesitzkarte trotzdem behalten
Einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten lässt nicht auf künftiges missbräuchliches oder leichtfertiges Handeln schließen
Die von einer Kreisverwaltung gegenüber einem Jäger, der im Wald einen Hund mit einem Wildschwein verwechselt und diesen niedergeschossen hatte, verfügte Widerruf der Waffenbesitzkarte ist rechtswidrig. Dies entschied das Verwaltungsgericht Neustadt. Nach Auffassung des Gerichts lasse ein einmaliges fahrlässiges Fehlverhalten nicht auf einen künftigen missbräuchlichen oder leichtfertigen Umgang mit Waffen oder Munition schließen.
Im zugrunde liegenden Fall erschoss im November 2009 ein Jäger aus dem Landkreis Kaiserslautern auf einem Waldweg in Weilerbach den Hund eines Spaziergängers. Deshalb wurde ihm vom Amtsgericht Kaiserslautern wegen fahrlässiger Tötung des Hundes eine Geldbuße von 1.300 Euro auferlegt. Darüber hinaus entzog ihm die Kreisverwaltung Kaiserslautern die Waffenbesitzkarte wegen „waffenrechtlicher... Lesen Sie mehr
Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 22.08.2012
- BVerwG 6 C 24.11 -
Gebührenpflichtige Überprüfung der Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern zulässig
Gebühr kann allenfalls bei erheblicher Unterschreitung des Kontollzeitraums von drei Jahren als rechtswidrig angesehen werden
Waffenbesitzer haben eine Gebühr für die in regelmäßigen Abständen vorgeschriebene Überprüfung ihrer Zuverlässigkeit und persönlichen Eignung auch dann zu zahlen, wenn die letzte derartige Überprüfung erst etwa zwei Jahre zurückliegt und inzwischen ein Jahresjagdschein erteilt wurde. Dies entschied das Bundesverwaltungsgericht.
Aufgrund einer Änderung des Waffengesetzes aus dem Jahre 2002 hat die zuständige Behörde die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen. Im Rahmen dieser Überprüfung hat sie eine unbeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregister, eine Auskunft aus... Lesen Sie mehr
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