die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „jugendpornografische Schriften“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Bocholt, Beschluss vom 23.03.2017
- 3 Ds 540 Js 100/16 - 581/16 -
Kein strafbarer Besitz kinderpornografischer Bilder wegen Speicherung der Bilder im Cache
Strafbarkeit wegen jugendpornografischer Bilder bei Kenntnis des Alters oder Offensichtlichkeit der fehlenden Volljährigkeit
Sind kinderpornografische Bilder nur im Cache eines Computers gespeichert, so liegt darin regelmäßig kein nach § 184 b StGB strafbarer Besitz kinderpornografischer Schriften. Zudem kommt eine Strafbarkeit wegen des Besitzes jugendpornografischer Schriften gemäß § 184 c StGB nur in Betracht, wenn das jugendliche Alter der Person bekannt oder diese ganz offensichtlich nicht volljährig ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Bocholt hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Mann von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen im Besitz kinder- und jugendpornografischer Schriften zu sein. So sollen sich mehrere kinderpornografische Bilder im Cache des Computers befunden haben. Zudem habe der Mann zahlreiche Bilder etwa 16-jähriger Mädchen auf seinem Computer gespeichert. Die Staatsanwaltschaft erhob daher Anklage.Das Amtsgericht Bocholt wies die Anklage als unzulässig zurück und eröffnete daher nicht das Hauptverfahren. Soweit dem Beschuldigten der Besitz jugendpornografischer Bilder vorgeworfen werde, bestehe schon deshalb kein hinreichender Tatverdacht,... Lesen Sie mehr