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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Jugendweihe“ veröffentlicht wurden
Landessozialgericht Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14.11.2013
- L 5 AS 175/12 -
Jugendlicher hat keinen Anspruch auf Extrageld aus den SGB II-Leistungen für die Jugendweihe
Teilnahme an der Veranstaltung ist auch mit monatlichen Regelleistungen möglich
Ein jugendlicher Bezieher von SGB II-Leistungen hat keinen Anspruch auf Extragelder für die Teilnahme an der Jugendweihe. Dies entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt und verwies darauf, dass die Finanzierung der Teilnahme an der Veranstaltung mit frühzeitig begonnen Ansparungen auch mit den monatlichen Regelleistungen möglich ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte der jugendliche Bezieher von Leistungen nach dem SGB II Zahlung eines gesonderten Zuschusses in Höhe von 407 Euro für seine Feier zur Jugendweihe. Diese Kosten machte er für die Anschaffung eines Anzugs sowie die Teilnahmegebühr geltend.Die Klage blieb vor dem Landessozialgericht Sachsen-Anhalt jedoch erfolglos. Nach Auffassung der Richter sei es aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht geboten, über die laufenden SGB II-Leistungen hinaus Gelder zu bewilligen. Die Religionsausübungsfreiheit sei nicht in ihrem Kern verletzt. Denn die Teilnahme an der Veranstaltung sei mit den monatlichen... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Dresden, Urteil vom 04.05.2009
- S 20 AS 807/07 -
ALG II: ARGE muss kein Darlehen für eine Familienfeier in einer Gaststätte erteilen
Reguläres Arbeitslosengeld muss auch für Jugendweihefeier verwendet werden
Arbeitslosengeld II-Empfänger haben keinen Anspruch auf Übernahme der Kosten für die Feier der Jugendweihe in einer Gaststätte. Das hat das Sozialgericht Dresden entschieden.
Der Kläger aus Dresden hatte im Frühjahr 2007 seine Jugendweihe. Seine Mutter ist arbeitslos und bezieht Arbeitslosengeld II („Hartz IV“). Im Anschluss an die Jugendweihe feierte die Familie mit insgesamt neun Personen in einer Gaststätte. Hierfür beantragte die Mutter bei der ARGE ein Darlehen. Die Rechnung betrug 155,80 €. Gegen die Ablehnung klagten Mutter und Sohn vor dem Sozialgericht.... Lesen Sie mehr
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