die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kapitallebensversicherung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 09.06.2010
- XII ZB 55/08 -
BGH: Nicht zur Absicherung der Altersversorgung erforderliche Kapitallebensversicherung ist zur Führung eines Prozesses zu verwerten
Anspruch auf Prozesskostenhilfe besteht aufgrund Lebensversicherung nicht
Es ist grundsätzlich zumutbar, dass eine Kapitallebensversicherung zur Führung eines Prozesses verwertet wird. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn die Lebensversicherung dazu bestimmt, geeignet und erforderlich ist, die Altersversorgung zu sichern. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für ein Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg im Jahr 2007 wegen der Zahlung von Trennungsunterhalt beantragte der beklagte Ehemann die Gewährung von Prozesskostenhilfe. Das Oberlandesgericht lehnte den Antrag jedoch ab und verwies zur Begründung auf die Kapitallebensversicherung des Beklagten, welche einen Rückkaufswert von 12.722 EUR aufweise und als Vermögen zur Führung des Prozesses eingesetzt werden könne. Gegen diese Entscheidung legte der Beklagte Rechtsbeschwerde ein.Der Bundesgerichtshof bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts und wies... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.09.2015
- 8 WF 158/15 -
Eine zur Altersversorgung erforderliche Lebensversicherung muss nicht zur Deckung der Scheidungskosten verwertet werden
Ausschluss der Verwertung nur bei Notwendigkeit der Lebensversicherung zur Gewährleistung einer angemessenen Altersversorgung
Eine Lebensversicherung muss nicht zur Deckung der Scheidungskosten herangezogen werden, wenn sie der Alterssicherung dient und ohne das Kapital eine angemessene Altersversorgung nicht gewährleistet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beantragte eine Ehefrau die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe zwecks Beantragung der Scheidung. Das Amtsgericht Lüdinghausen wies den Antrag zurück und verwies zur Begründung auf die Lebensversicherung der Ehefrau. Ihr sei es zuzumuten, für die Verfahrenskosten der Scheidung den das Schonvermögen übersteigenden Rückkaufswert der Lebensversicherung einzusetzen.... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Baden-Württemberg, Gerichtsbescheid vom 31.01.2013
- 9 K 242/12 -
Versicherungsbeiträge nicht lebensnotwendig
Zum Abschluss einer Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie Unfallversicherung besteht keine gesetzliche Verpflichtung
Beiträge zur Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie zur Unfallversicherung gehören nicht zu den notwendigen Mindestvoraussetzungen eines menschenwürdigen Daseins. Es ist verfassungsrechtlich nicht geboten, Beiträge zur Risiko- und Kapitallebensversicherung sowie zur Unfallversicherung in vollem Umfang zum steuerlichen Abzug zuzulassen. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Baden-Württemberg hervor.
Versicherungsbeiträge sind nur im Rahmen eines bestimmten Höchstbetrags als Sonderausgaben steuerlich abzugsfähig. Das Bundesverfassungsgerichts hielt in einer Entscheidung vom Februar 2008 den Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung für nicht ausreichend und verpflichtete den Gesetzgeber, diejenigen Beiträge zum Abzug zuzulassen, die dem Steuerpflichtigen... Lesen Sie mehr
Werbung
Oberlandesgericht Brandenburg, Beschluss vom 01.12.2009
- 9 WF 367/09 -
Bei vorhandener kapitalbildender Lebensversicherung hat ein Antragsteller von Prozesskostenhilfe keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe
Prozesskostenhilfe ist nur gerechtfertigt, wenn das Vermögen unverwertbar oder die Veräußerung wirtschaftlich unvertretbar erscheint
Liegt eine kapitalbildende Lebensversicherung als Vermögen vor, so kann keine von der Allgemeinheit finanzierte Prozesskostenhilfe beantragt werden. Voraussetzung für die Gewährung einer solchen Unterstützung ist die Unzumutbarkeit der Vermögensverwertung, beispielsweise die Gefährdung der Altersversorgung. Dies geht aus einer Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor.
Im vorliegenden Fall ging es um die Frage, ob Personen, die über Versicherungen verfügen, die sie sich jederzeit auszahlen lassen können, ein Recht auf Prozesskostenhilfe geltend machen können.Das Brandenburgische Oberlandesgericht entschied, dass der vorliegende Beschluss des Amtsgerichts Senftenberg, mit dem die Bereitstellung von Prozesskostenhilfe abgelehnt wurde,... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 28.09.2010
- 1 BvR 1660/08 und 1 BvR 739/08 (Beschluss, 06.09.2010) -
BVerfG zur Beitragspflicht von Rentnern für Kapitallebensversicherungen trotz teilweiser Prämienzahlung durch Arbeitnehmer
Arbeitnehmer darf bei privater Fortführung der Leistungen aus betrieblicher Altersvorsorge nicht mit Krankenkassenbeiträgen belastet werden
Das Bundesverfassungsgericht hat sich mit der Frage befasst, ob die Erhebung von Beiträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner aus Kapitalleistungen einer betrieblich abgeschlossenen Lebensversicherung bei teilweiser Prämienzahlung durch den Arbeitnehmer zulässig ist.
Gemäß § 229 Absatz 1 Satz 1 Ziffer 5 SGB V sind Renten der betrieblichen Altersversorgung der Altersrente vergleichbare Einnahmen, aus denen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner abgeführt werden. Das gilt nach § 229 Absatz 1 Satz 3 SGB V in der seit dem 1. Januar 2004 geltenden Fassung auch dann, wenn eine nicht regelmäßig wiederkehrende Leistung vor Eintritt... Lesen Sie mehr
Werbung
Landgericht Stuttgart, Urteil vom 05.10.2010
- 20 O 87/10 -
LG Stuttgart: Vertragsklauseln von Allianz Lebens- und Rentenversicherungen unwirksam - Allianz droht Nachzahlung
Verstoß gegen das Transparenzgebot
Das Landgericht Stuttgart hat am 5. Oktober 2010 in einem Urteil gegen die Allianz Lebensversicherungs-AG entschieden, dass die verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug intransparent und damit unwirksam sind.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um von der Allianz Lebensversicherungs-AG verwendeten Klauseln zur Kündigung, zur Beitragsfreistellung und zum Stornoabzug.Die beanstandeten Klauseln würden den Verbraucher wegen eines Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB unangemessen benachteiligen, urteilte das das Landgericht Stuttgart. Die Allianz... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 20.11.2009
- 324 O 1116/07, 1136/07, 1153/07 -
Landgericht Hamburg erklärt Klauseln in Allgemeine Versicherungsbedingungen für unwirksam
Versicherer müssen nachzahlen
Das Landgericht Hamburg hat in drei Urteilen gegen die Versicherer Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) auf die Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden, dass mehrere von den Versicherern verwendete Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung intransparent und damit unwirksam sind. Dem Kunden werde weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen geführt, noch werde eine Vergleichbarkeit mit anderen Angeboten, auch anderen Kapitalanlagen, erreicht.
Das Landgericht Hamburg hat über Klagen der Verbraucherzentrale Hamburg e.V. gegen mehrere Versicherungsgesellschaften entschieden. Die Verbandsklagen der Verbraucherzentrale richteten sich gegen Allgemeine Versicherungsbedingungen verschiedener Versicherungsgesellschaften im Bereich der Regelungskomplexe Kündigung, Prämienfreistellung, Stornoabzug und Abschlusskostenverrechnung bei... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 07.05.2009
- B 14 AS 35/08 R -
Arbeitslosengeld II - Lebensversicherungen müssen bei Härtefall nicht verkauft werden
Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen kann bei langjährig Selbständigen eine besondere Härte bedeuten
Die Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen kann bei langjährig Selbständigen im Falle eines vorliegenden Härtefalls ausscheiden. Dies entschied das Bundessozialgericht.
Die 1950 geborene schwerbehinderte Klägerin, die überwiegend selbständig tätig war, ohne Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet zu haben, beantragte im Dezember 2005 bei dem beklagten Grundsicherungsträger Arbeitslosengeld II (Alg II). Sie verfügte seinerzeit über sieben Kapitallebensversicherungen mit einem Rückkaufwert von ca 80.000 Euro, weswegen die Beklagte den... Lesen Sie mehr
Bundesfinanzhof, Urteil vom 25.02.2009
- IX R 62/07 -
Finanzierungskosten von Beiträgen für eine zur Sicherung eines Anschaffungsdarlehens abgetretenen Lebensversicherung können Werbungskosten sein
BFH erweitert Möglichkeiten des Werbungskostenabzugs
Der Bundesfinanzhof hat den Werbungskostenabzug von Zinsen für ein Darlehen zur Finanzierung der Beiträge für eine Kapitallebensversicherung zugelassen, wenn die Versicherung als Bestandteil eines einheitlichen Gesamtkonzepts zur Finanzierung der Anschaffungskosten von Mietgrundstücken dient, für deren Erwerb Darlehen aufgenommen worden sind.
Im entschiedenen Fall hatte der Kläger im Zusammenhang mit dem Kauf verschiedener, für Vermietungszwecke vorgesehener Immobilien Darlehen aufgenommen, deren Rückzahlung durch gleichzeitig abgeschlossene Kapitallebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren erfolgen sollte. Die Ansprüche aus den Lebensversicherungen wurden an die finanzierenden Kreditinstitute abgetreten.... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2007
- 3 AZR 639/06 -
Für besonders flexible Arbeitnehmer ist eine Gesamtzusage auf Zahlung höherer Prämien zulässig - Gleichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt
BAG sieht in höherer Flexibilität des Arbeitnehmers einen sachlichen Grund für Differenzierung
Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verbietet es dem Arbeitgeber nicht, denjenigen Arbeitnehmern eine Gesamtzusage auf Zahlung höherer Prämien zu einer zu ihren Gunsten abgeschlossenen Direktversicherung zu erteilen, die in Betrieben beschäftigt werden, in denen Bestimmungen einer mit dem Gesamtbetriebsrat abgeschlossenen Vereinbarung zur flexibleren Gestaltung der Arbeitszeit umgesetzt werden. Sofern diesen Arbeitnehmern eine höhere Flexibilität abverlangt wird, ist dies ein sachlicher Grund für eine Differenzierung. Ein Anspruch auf Zahlung der höheren Prämie könnte sich aber ergeben, wenn der Ausschluss von der Leistung eine Maßregelung der Arbeitnehmer in den Betrieben darstellt, in denen die Arbeitszeitbestimmungen der Vereinbarung nicht umgesetzt werden, weil diese gegen tarifvertragliche Regeln verstoßen und der Betriebsrat sie deshalb abgelehnt hat.
Der Kläger ist bei der Beklagten in deren Einrichtungshaus in Köln-Godorf beschäftigt. Die Beklagte zahlt als betriebliche Altersversorgung monatliche Prämien auf eine Direktversicherung als Kapitallebensversicherung.In einer Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) heißt es, die Arbeitsbedingungen einschließlich der Arbeitszeitregelungen sollten in allen Einrichtungshäusern... Lesen Sie mehr