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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Katastrophe“ veröffentlicht wurden

Sozialgericht Stuttgart, Urteil vom 16.03.2018
- S 3 AS 5445/17 -

Anschaffung einer Notbevorratung stellt keinen unabweisbaren Bedarf gemäß SGB II dar

Zeitlich gestaffelte Anlegung eines Notvorrates auch mit den im Regelbedarf enthaltenen und vorrangig anzugehenden Ansparpotenzialen möglich

Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass auch in Ermangelung einer Erwerbstätigkeit eines Hilfebedürftigen die Anschaffung einer Notbevorratung keinen unabweisbaren Bedarf nach § 21 Abs. 6 SGB II darstellt.

Im zugrunde liegenden Fall beantragte die Klägerin im August 2018 einen Kostenvorschuss zur Übernahme für eine einmalige Notbevorratung in Höhe von insgesamt 250 Euro und verwies hierbei auf eine Empfehlung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe aus dem Jahr 2016. Die einmalige Beihilfe solle Bedarfe wie Lebensmittel, Wasser, Haushaltsgegenstände, Hygieneartikel und Medikamente enthalten. Die Beklagte lehnte den Antrag ab und verwies darauf, dass der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhaltes insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens umfasse.... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 15.01.2013
- 1 K 593/12.KO -

Spendengelder sind als öffentliche Mittel entsprechend dem vorgegebenen Zweck der Spende einzusetzen

Entscheidung über Kriterien zur Verteilung von Spenden durch ersten Beigeordneten einer Gemeinde nicht zulässig

Gespendete Gelder an eine Gemeinde, z.B. nach einer Hochwasserkatastrophe, stellen öffentliche Mittel dar, die die Gemeinde entsprechend dem vorgegebenen Zweck der Spende einsetzen muss. Zu den freiwilligen Selbstverwaltungsaufgaben einer Kommune gehört grundsätzlich auch die Organisation von Hilfeleistungen aller Art für Einwohner, die von einer Umweltkatastrophe betroffen sind. Über die Kriterien zur Verteilung der Spenden hat die Gemeinde zu entscheiden. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz hervor.

Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Am 3. Juli 2010 kam es im Ortsteil Nierendorf der Gemeinde Grafschaft nach einem schweren Unwetter zu einem Hochwasser. Hierdurch wurden zahlreiche Häuser und Hausrat schwer geschädigt, u. a. war auch der Kläger erheblich betroffen. Unmittelbar nach dem Ereignis bat der 1. Beigeordnete der Gemeinde über die Medien um Spenden. Auf das von... Lesen Sie mehr



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