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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kaufinteresse“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 26.02.2015
- VG 13 K 186.13 -
Auskünfte aus Liegenschaftskastaster dürfen nur bei berechtigtem Interesse erteilt werden
Auskunftserteilung ohne berechtigtes Interesse stellt nicht gerechtfertigten Eingriff in Grundrecht in informationelle Selbstbestimmung der Betroffenen dar
Eigentümerdaten aus dem Liegenschaftskataster dürfen nur herausgegeben werden, wenn der Anfragende ein berechtigtes Interesse nachgewiesen hat und die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Im zugrunde liegenden Streitfall beantragte eine Grundstücksgesellschaft Anfang 2013 beim Bezirksamt Lichtenberg von Berlin die Übermittlung von Eigentümerangaben aus dem Liegenschaftskataster für insgesamt 3.800 Anschriften in diesem Bezirk; darunter waren auch die Grundstücke des Klägers. Zur Begründung erklärte die Grundstücksgesellschaft, sie sei von einer nicht näher bezeichneten Schweizer Stiftung mit dem Erwerb von Mehrfamilienhäusern beauftragt worden. Die Behörde übermittelte daraufhin Eigentümerangaben (Namen, Geburtsnamen, Geburtsdaten und Anschriften der Grundstückseigentümer) von mehr als 2.600 Anschriften einschließlich der Grundstücke... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Alzey, Urteil vom 26.06.2013
- 28 C 165/12 -
Vorzeitiger Abbruch einer eBay-Auktion: Kein Kaufvertragsschluss und kein Schadenersatzanspruch bei Abgabe eines Gebots zwecks Spekulation auf vorzeitigem Auktionsabbruch
Fehlen eines Kaufinteresses und somit eines Rechtsbindungswillens zum Abschluss eines Kaufvertrags
Bei einem vorzeitigen Auktionsabbruch kommt grundsätzlich mit dem Höchstbietenden ein Kaufvertrag zustande. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Höchstbietende allein deswegen ein Gebot abgibt, weil er auf den vorzeitigen Auktionsabbruch spekuliert, um somit Schadenersatzansprüche geltend zu machen. In diesem Fall fehlt es an einem Kaufinteresse und somit an einem Rechtsbindungswillen zum Abschluss eines Kaufvertrags. Dies hat das Amtsgericht Alzey entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2012 beendete ein Verkäufer vorzeitig eine eBay-Auktion für ein neues iPhone 4S mit 16 GB. Der zu diesem Zeitpunkt als einziger und zugleich Höchstbietender mit 200 EUR vertrat die Ansicht, dass trotz vorzeitigem Auktionsabbruch ein Kaufvertrag zustande gekommen sei. Er verlangte daher die Herausgabe des Handys. Der Verkäufer lehnte... Lesen Sie mehr
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