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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kellner“ veröffentlicht wurden
Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 11.01.2019
- 19 Ca 3743/18 -
In Köln gilt Zeit von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch als "Karnevalszeit"
Arbeitnehmer aus der Gastronomie haben berechtigtes Interesse an besonderer Erwähnung der Arbeit in der Karnevalszeit im Arbeitszeugnis
Das Arbeitsgericht Köln hat entschieden, dass eine Kellnerin, die unter anderem am Karnevalssamstag gearbeitet hat, einen Anspruch darauf hat, dass eine "in der Karnevalszeit" geleistete Tätigkeit in ihrem Zeugnis steht.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens war von März 2013 bis August 2017 bei der Beklagten als Servicekraft beschäftigt. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses erteilte die Beklagte der Klägerin ein Zeugnis. Mit dem Inhalt war die Klägerin nicht einverstanden und wollte unter anderem bestätigt erhalten, während der Karnevalszeit gearbeitet zu haben. Sie hatte tatsächlich jedenfalls 2017 am Freitag und Samstag nach Weiberfastnacht gearbeitet. Der Arbeitgeber war der Ansicht diese Tage lägen nicht "in der Karnevalszeit".Die Klage hatte Erfolg. Das Arbeitsgericht Köln hielt fest, dass die Klägerin in der Karnevalszeit gearbeitet... Lesen Sie mehr
Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 09.12.2010
- 10 Sa 483/10 -
Kellner dürfen Trinkgeld als regelmäßige Einkünfte für sich behalten
Trinkgeld muss nicht unter dem gesamten Personal aufgeteilt werden
Wer über einen längeren Zeitraum aufgrund seiner Tätigkeit in einem bestimmten Bereich eines Restaurantbetriebs Trinkgeld erhält, kann von dieser Tätigkeit nicht ohne weiteres abgezogen werden. Die regelmäßigen Zusatzeinkünfte, nach denen der Arbeitnehmer seinen Lebensstandard eingerichtet hat, dürfen vom Arbeitgeber nicht verweigert werden. Dies entschied das Arbeitsgericht Kaiserslautern.
Im vorliegenden Fall konnte sich ein Kellner über 17 Jahre lang zusätzlich zu seinem Arbeitslohn ein Trinkgeld von nicht weniger als 500 Euro im Monat erwirtschaften. Nach der Übernahme des Restaurants durch einen neuen Besitzer, wurde dem Mann verweigert, weiterhin bei den Gästen zu kassieren. Damit wollte man die gleichmäßige Aufteilung des Trinkgeldes unter dem gesamten Personal... Lesen Sie mehr
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