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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kfz-Stellplätze“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht München, Urteil vom 11.06.2013
- 415 C 3398/13 -
Pkw-Stellplätze dürfen in kompletter Breite genutzt werden
Mittig parken nicht erforderlich / Kein Verstoß gegen Rücksichtnahmegebot solange innerhalb der Grenzen des eigenen Parkplatzes geparkt wird
Der Inhaber eines Stellplatzes darf diesen in seiner kompletten Breite ausnutzen. Er darf sein Auto auch dann auf der rechten Hälfte parken, wenn dies dem Nutzer der danebenliegenden Parkfläche das Einsteigen erschwert. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor.
In dem vorzuliegenden Fall parkte die Klägerin gewöhnlich ihren Opel Corsa auf dem Stellplatz, der zu ihrer Wohnung gehört. Der Stellplatz links neben ihr war an die beklagte Renault Kangoo-Fahrerin vermietet. Von Zeit zu Zeit stellte diese ihren Renault nicht mittig auf der Parkfläche, sondern eher auf der rechten Hälfte ab. Dies störte die Klägerin. Sie werde dadurch beim Einsteigen in ihr Fahrzeug behindert. Sie forderte ihre Nachbarin auf, dies zukünftig zu unterlassen und eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben. Diese weigerte sich. Erstens mache sie das auch nur, wenn der Stellplatz links von ihr ebenso beparkt sei, da sie sonst nicht... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 21.11.2012
- 433 C 7448/12 -
In der Tiefgarage dürfen nur Autos abgestellt werden
Nutzung der Tiefgarage als Lagerraum für Kartons unzulässig
Tiefgaragenplätze dürfen, sofern im Mietvertrag nichts anderes geregelt ist, nur zum Abstellen von Autos, nicht zur Lagerung von Kartons oder ähnlichem genutzt werden. Dies entschied das Amtsgericht München.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte ein Münchner Ehepaar eine Wohnung gemietet, zu der auch ein Tiefgaragenstellplatz gehörte. Anfang 2011 stellte die Vermieterin fest, dass ihre Mieter auf dem Tiefgaragenstellplatz Kartons und Plastikmaterial lagerten.Sie forderte das Ehepaar auf, dieses zu entfernen. Schließlich sei der Tiefgaragenplatz dafür nicht gedacht. Außerdem... Lesen Sie mehr
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 14.08.2008
- 2 BV 06.540 -
Kfz-Stellplatzablösung ist grundstücksbezogen
Rechtsvorgänger des Bauherrn hatte bereits für 31 Stellplätze Ablöse bezahlt
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat einem Bauherrn Recht gegeben, der sich wehrte, für einen Neubau in der Münchner Innenstadt einen Ablösebetrag von rund 450.000 Euro für 62 Stellplätze zu bezahlen. Die Stellplätze wären für den Neubau eigentlich notwendig, können und sollen aber nicht auf dem Baugrundstück errichtet werden (deshalb die „Ablösung“ gegenüber der Stadt).
Für den abzureißenden alten Baubestand waren in den 60er Jahren von der Rechtsvorgängerin des Bauherrn aufgrund einer Ablösevereinbarung bereits Zahlungen in Höhe von 114.500 DM geleistet worden. Damit sollten die damals erforderlichen 31 Stellplätze durch finanzielle Beteiligungen an Parkgaragen in der Innenstadt abgelöst werden. Diese vor 40 Jahren abgelösten 31 Stellplätze sind auf die für... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht München, Urteil vom 19.07.2007
- 423 C 11099/07 -
Parkplatz zu klein: Mieter eines Kfz-Stellplatzes kann nicht kündigen, wenn sein großes Auto nicht auf den Stellplatz passt
Porsche Cayenne zu groß für den Stellplatz
Wer ein großes Auto fährt, muss sich vor Vertragsschluss überzeugen, ob der gemietete Stellplatz ausreichend ist. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Im Oktober 2006 vermietete der spätere Kläger für ein Jahr einen Tiefgaragenstellplatz an den Besitzer eines Porsche Cayenne zu einem monatlichen Mietpreis von 115 Euro. Fünf Tage später kündigte der Mieter bereits den Vertrag wieder fristlos. Miete zahlte er keine. Darauf hin ging der Vermieter vor Gericht und verlangte den ausstehenden Mietzins von zu diesem Zeitpunkt insgesamt 460... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Neustadt, Urteil vom 21.02.2008
- 4 K 1255/07.NW -
Keine Baugenehmigung für Schießanlage wegen fehlender Stellplätze
Werden für eine geplante Schießanlage keine Stellplätze nachgewiesen, darf eine Baugenehmigung nicht erteilt werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Neustadt entschieden.
Der Kläger ist ein Sportschützenverein aus dem Landkreis Kaiserslautern, der bereits über eine unterirdische Schießanlage nebst Vereinsheim verfügt. Seinen Bauantrag für den Neubau einer Halle für eine Luftdruckschießanlage mit zehn Schießbahnen lehnte die Kreisverwaltung mit der Begründung ab, dass die notwendigen Stellplätze nicht nachgewiesen seien.Hiergegen erhob... Lesen Sie mehr
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