die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kfz-Vertragshändler“ veröffentlicht wurden
Landgericht München II, Urteil vom 15.11.2016
- 12 O 1482/16 -
VW-Abgasskandal: Käufer eines mit Schummel-Software ausgestatten VW kann Kaufpreis vom Vertragshändler zurückfordern
Käufer steht wegen Sachmangels Rücktrittsrecht zu
Der Käufer eines mit der Schummelsoftware ausgestatteten VW kann wirksam vom Kaufvertrag zurücktreten und den Kaufpreis vom Vertragshändler zurückfordern, da das Fahrzeug angesichts der manipulativen Software mangelhaft ist. Einer Fristsetzung zur Nacherfüllung bedarf es nicht. Zudem ist der Sachmangel nicht unerheblich. Ein Schadenersatzanspruch gegen die VW AG besteht dagegen mangels behaupteter Unkenntnis des Vorstands von den Manipulationen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts München II hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Dezember 2012 kaufte eine Frau bei einer VW-Vertragshändlerin einen gebrauchten Golf Plus 1.6 TDI mit einem Dieselmotor des Typs EA 189 EU5 zum Preis von 17.900 Euro. Das Fahrzeug befand sich zuvor im Besitz der VW AG und war mit der sogenannten Schummel-Software ausgestattet. Durch diese war es möglich, dass das Fahrzeug die nach der Euro-5-Abgasnorm vergebenen Stickoxid-Grenzwerte einhält. Nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals erklärte die Frau im Februar 2016 den Rücktritt vom Kaufvertrag und verlangte den Kaufpreis abzüglich einer Nutzungsentschädigung zurück. Die Vertragshändlerin weigerte sich... Lesen Sie mehr
Landgericht Lüneburg, Urteil vom 02.06.2016
- 4 O 3/16 -
Negative Abweichung von vereinbartem Stickoxid-Ausstoß rechtfertigt Käufer eines VW-Passats zum Rücktritt vom Kaufvertrag
Nichteinhaltung der Stickoxid-Grenzwerte begründet nicht unerheblichen Sachmangel
Weicht der Stickoxid-Ausstoß eines VW-Passats aufgrund einer installierten Schummel-Software von den vereinbarten Emissionswerten ab, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten. Denn in der Nichteinhaltung der Stickoxid-Grenzwerte ist ein nicht unerheblicher Sachmangel zu sehen. Eine Nachbesserungsfrist von zwei Monaten ist ausreichend. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Lüneburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2014 entschied sich ein Autofahrer zum Kauf eines VW Passats Variant 1.6 TDI mit BlueMotion-Technologie und einem Dieselmotor des Typs EA 189, da es sich um ein besonders umweltfreundliches Dieselfahrzeug handeln sollte. Dem Kauf ging ein individuelles Angebot der VW-Vertragshändlerin voraus, in dem unter anderem ein Stickoxid-Ausstoß... Lesen Sie mehr
Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016
- 2 O 72/16 -
VW-Abgasskandal: Rücktrittsrecht des Käufers eines mit manipulierter Software ausgestatteten Audis A6
Audi-Vertragshändler zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet
Ist ein gekaufter Pkw der Marke Audi A6 mit der Schummel-Software ausgestattet, so ist das Fahrzeug mangelhaft. Der Käufer kann daher wirksam vom Kaufvertrag mit dem Vertragshändler zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich, da eine Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist. Zudem ist der Sachmangel nicht als unerheblich anzusehen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2014 kaufte sich ein Mann bei einer Vertragshändlerin von Audi einen Audi A6 mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Das Fahrzeug war mit der sogenannten Schummel-Software ausgestattet. Durch diese war es möglich, dass das Fahrzeug die nach der Euro-5-Abgasnorm vergebenen NOx-Grenzwerte einhält. Nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals... Lesen Sie mehr
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Landgericht Krefeld, Urteil vom 14.09.2016
- 2 O 83/16 -
VW-Abgasskandal: Käufer eines mit manipulierter Software ausgestatteten Audis A1 kann vom Kaufvertrag zurücktreten
Audi-Vertragshändler zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet
Der Käufer eines mit der manipulierten Software ausgestatteten Audis kann wirksam vom Kaufvertrag mit einem Audi-Vertragshändler zurücktreten. Eine Fristsetzung zur Nacherfüllung ist entbehrlich, da eine Nacherfüllung für den Käufer unzumutbar ist. Zudem ist der Sachmangel nicht als unerheblich anzusehen. Der Vertragshändler ist daher zur Rückzahlung des Kaufpreises verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Krefeld hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2015 kaufte sich eine Frau bei einer Vertragshändlerin von Audi einen Audi A 1 mit einem Dieselmotor des Typs EA 189. Das Fahrzeug war mit der sogenannten Schummel-Software ausgestattet. Durch diese war es möglich, dass das Fahrzeug die nach der Euro-5-Abgasnorm vergebenen NOx-Grenzwerte einhält. Nach Bekanntwerden des VW-Abgasskandals... Lesen Sie mehr
Gerichtshof der Europäischen Union, Urteil vom 14.03.2013
- C-32/11 -
Zur Wettbewerbswidrigkeit von Vereinbarungen zwischen Versicherungen und Kfz-Reparaturwerkstätten über die Reparaturkosten versicherter Fahrzeuge
Ungarisches Gericht muss Beurteilung des Zwecks der Vereinbarungen in Bezug auf den Markt für Kfz-Reparaturen beurteilen
Vereinbarungen zwischen Versicherungsgesellschaften und Kfz-Reparaturwerkstätten über die Preise für die Reparatur versicherter Fahrzeuge haben einen wettbewerbswidrigen Zweck und sind daher verboten, wenn sie schon ihrer Natur nach schädlich für das gute Funktionieren des normalen Wettbewerbs sind. Ob sie insoweit schädlich sind, ist in Bezug auf die beiden betroffenen Märkte–den der Kfz-Versicherungen und den der Kfz-Reparaturen– zu beurteilen. Dies geht aus einer Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union hervor.
Dem vorzuliegenden Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Die ungarischen Versicherer - u. a. Allianz Hungária und Generali-Providencia - vereinbaren einmal jährlich mit den Kfz-Vertragshändlern oder mit deren nationaler Vereinigung die Bedingungen und Tarife für Reparaturen von Schäden an versicherten Fahrzeugen, die der Versicherer regulieren muss. Die Werkstätten der Vertragshändler... Lesen Sie mehr