die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „körperliche Misshandlung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Buchen, Urteil vom 06.12.2023
- 1 Ds 23 Js 6180/23 -
Halten eines brennenden Feuerzeugs an Genitalbereich als gefährliche Körperverletzung
Erforderlich ist empfinden von Schmerz
Wird ein brennendes Feuerzeug derart an dem Genitalbereich des Opfers gehalten, dass dieses Schmerz verspürt, liegt eine gefährliche Körperverletzung gemäß § 224 Abs. 1 Nr. 2 StGB vor. Dies hat das Amtsgericht Buchen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: An einem Abend im Juni 2023 fand in einer Kaserne in Walldürn eine Feier statt. Dabei entschied sich ein Unteroffizier aus Spaß einem Hauptgefreiten ein brennendes Feuerzeug an den Schritt zu halten. Der Unteroffizier wollte dem Hauptgefreiten einen Schreck einjagen. Durch die Hitze schmolz zunächst die Kunstfaserhose und setzte schließlich die Unterhose in Brand. Der Unteroffizier bemerkte die Flamme und löschte sie zugleich. Dennoch erlitt der Hauptgefreite eine Brandwunde.Das Amtsgericht Buchen verurteilte den Unteroffizier wegen gefährlicher Körperverletzung gemäß § 224 Abs.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 28.07.2021
- 812 Ds 252 Js 139684/2 -
Vater nach Misshandlung des Sohnes wegen gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafe verurteilt
Misshandlung des Sohnes führt nach kurzer Untersuchungshaft zu Bewährungsstrafe
Das Amtsgericht München hat einen 52jährigen Angestellten aus München wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Bewährungsstrafe von zehn Monaten verurteilt und legte ihm die Zahlung des vereinbarten Schmerzensgeldes an den Sohn von 4.320 Euro in monatlichen Raten von je 120 Euro auf.
Am 10.05.2020 gegen 00.20 Uhr schlug der Angeklagte in der gemeinsamen Wohnung in München-Neuperlach seinen 18jährigen Sohn im Streit um zu spätes Heimkommen mit der Faust in das Gesicht. Der Angeklagte warf ein mit Münzen gefülltes Glas in Richtung des Sohnes, verfehlte ihn aber, so dass das Glas an der Wand zersprang. Eine der herumfliegenden Splitter fügte dem Sohn am linken Unterarm... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 03.05.2018
- 3 StR 658/17 -
BGH: Würgen während der Vergewaltigung ist nicht zwingend schwere körperliche Misshandlung
Voraussetzung sind Vorliegen erheblicher Schmerzen oder die körperliche Integrität schwer beeinträchtigende Verletzungen
Wird das Opfer während einer Vergewaltigung gewürgt, so liegt darin allein noch keine schwere körperliche Misshandlung und somit besonders schwere Vergewaltigung nach § 177 Abs. 8 Nr. 2 a) StGB. Vielmehr müssen entweder erhebliche Schmerzen oder die körperliche Integrität schwer beeinträchtigende Verletzungen vorliegen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte ein Freier eine Prostituierte gewürgt, um somit einen weiteren Geschlechtsverkehr zu erzwingen. Der Freier würgte sie dabei so sehr, dass sie Todesangst verspürte und schließlich schwächer wurde. Das Landgericht Trier sah darin unter anderem eine schwere körperliche Misshandlung und somit eine besonders schwere Vergewaltigung. Der Angeklagte sah... Lesen Sie mehr