die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kontaktverweigerung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Bamberg, Beschluss vom 09.10.2020
- 3 W 43/20 -
Kontaktabbruch des Kindes wegen jahrelangen Ehebruchs des letztverstorbenen Ehegatten rechtfertigt keine Neutestierung wegen "familiärer Zuwiderhandlungen" des Kindes
Erbeinsetzung der Geliebten des treulosen Ehegatten scheitert
Enthält ein gemeinschaftliches Testament die Regelung, wonach das Testament durch den überlebenden Ehegatten wegen "familiärer Zuwiderhandlungen" des als Schlusserben eingesetzten Kindes geändert werden kann, so greift diese Regelung nicht, wenn das Kind wegen des jahrelangen Ehebruchs des überlebenden Ehegattens den Kontakt zu ihm abbricht. Dies gilt insbesondere dann, wenn das Kind intellektuell minderbegabt ist. Dies hat das Oberlandesgericht Bamberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 1999 hatte ein Ehepaar ein gemeinschaftliches Testament errichtet, wonach sie sich selbst als Erben und ihren Sohn als Schlusserben eingesetzt haben. Zudem enthielt das Testament die Regelung, dass es bei einer "familiären Zuwiderhandlung" des Sohnes abgeändert werden kann. Die Schlusserbeneinsetzung diente der Fürsorge des intellektuell minderbegabten Sohnes. Ab dem Jahr 2004 unterhielt der Ehemann mit der Schwester seiner Ehefrau ein außereheliches Verhältnis einschließlich gemeinsamer Urlaubsreisen. Darunter hatte die Ehefrau sehr gelitten. Der Sohn des Paares stand dabei auf Seiten der Mutter.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.10.2012
- 14 UF 80/12 -
Kinder müssen bei schweren Verfehlungen der Eltern keinen Elternunterhalt zahlen
Sohn muss aufgrund herabwürdigender Kontaktverweigerung des Vaters nicht für dessen Unterhalt aufkommen
Im Falle schwerer Verfehlungen gegenüber dem Unterhaltsschuldner kann gemäß § 1611 BGB ein Anspruch auf Unterhalt entfallen. Hierzu zählt auch, dass eine nachdrückliche und dabei herabwürdigende Kontaktverweigerung eine Unterhaltspflicht des Kindes entfallen lassen kann. Dies entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Stadt Bremen über mehrere Jahre die Pflegekosten für einen Senioren übernommen, der schließlich Anfang des Jahres mit 89 Jahren verstarb. Rund 9.000 Euro forderte die Stadt jetzt von dem Sohn des Verstorbenen zurück. Die Stadt sei in Vorlage getreten, der eigentliche Unterhaltsschuldner sei aber der Sohn. Der Sohn verweigerte die Zahlung. Der... Lesen Sie mehr