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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Konzentrationslager“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 20.08.2024
- 5 StR 326/23 -

Letztes NS-Strafverfahren: Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen ehemalige KZ-Sekretärin Irmgard F.

Verurteilung einer ehemaligen Zivilangestellten im Konzentrationslager Stutthof rechtskräftig

Der in Leipzig ansässige 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Revision einer 99 Jahre alten ehemaligen Zivilangestellten der SS verworfen, die sich gegen ihre Verurteilung durch das Landgericht Itzehoe wegen Beihilfe zum Mord in 10.505 Fällen und versuchtem Mord in fünf Fällen zu einer zur Bewährung ausgesetzten Jugendstrafe von zwei Jahren gewandt hatte.

Nach den Urteilsfeststellungen war die im Tatzeitraum 18 und 19 Jahre alte Beschwerdeführerin vom 1. Juni 1943 bis zum 1. April 1945 als einzige Stenotypistin in der Kommandantur des von der SS betriebenen Konzentrationslagers Stutthof beschäftigt. Das Landgericht ist zu der Überzeugung gelangt, dass die Angeklagte durch die Erledigung von Schreibarbeit in der Kommandantur die Haupttäter willentlich dabei unterstützt habe, Gefangene durch Vergasungen, durch die Schaffung lebensfeindlicher Bedingungen im Lager, durch Transporte in das Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau und durch Verschickung auf sogenannte Todesmärsche grausam zu töten oder dies... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 19.07.2018
- IX ZB 10/18 -

Vollstreckung eines ausländischen Gerichtsurteils darf im Inland wegen Verstoßes gegen das Recht der freien Meinungsäußerung und gegen die Medienfreiheit abgelehnt werden

Aussage in ZDF-Dokumentation stellt dem Inhalt nach eine Meinungsäußerung dar

Der Bundesgerichtshof hatte sich mit den Voraussetzungen zu befassen, unter denen ein ausländisches Gerichtsurteil nicht für im Inland vollstreckbar erklärt werden kann, weil hiermit ein offensichtlicher Verstoß gegen das Grundrecht auf Meinungs- und Medienfreiheit verbunden wäre.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Antragsgegnerin, das ZDF, hatte im Jahr 2013 eine Dokumentation über die Befreiung der Konzentrationslager Ohrdruf, Buchenwald und Dachau angekündigt, in der die Lager Majdanek und Auschwitz als "polnische Vernichtungslager" bezeichnet waren. Aufgrund einer Beanstandung dieser Formulierung durch die Botschaft der Republik Polen in Berlin... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 30.05.2018
- 4 RVs 37/18 -

Verurteilung wegen Volksverhetzung nach Leugnung des Holocaust und des Vernichtungslagers Auschwitz bestätigt

Leugnen des Holocausts und der Vernichtung von Juden im Konzentrationslager stellt strafbare Tathandlungen dar

Die Verurteilung einer heute 89 Jahre alten Angeklagten wegen Volksverhetzung nach Leugnung des Holocausts und eines in Auschwitz unterhaltenes Vernichtungslager ist nicht zu beanstanden. Das Oberlandesgericht Hamm verwarf die Revision der Frau gegen das Berufungsurteil des Landgerichts Detmold als unbegründet. Die vom Landgericht wegen Volksverhetzung in zwei Fällen verhängte Gesamt­freiheits­strafe von einem Jahr und zwei Monaten, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde, ist damit rechtskräftig.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Angeklagte hatte in der Zeit von Juli bis Dezember 2014 eine Internetseite mit von ihr selbst verfassten, zum Teil auch auf dem Postweg versandten Artikeln unterhalten. In diesen hatte sie u.a. den Holocaust und ein in Auschwitz unterhaltenes Vernichtungslager geleugnet. Als sich die Angeklagte wegen Volksverhetzung im September... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.09.2016
- 3 StR 49/16 -

BGH verwirft Revision gegen "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg

SS-Angehöriger Oskar Gröning wurde wegen Beihilfe zum Mord verurteilt

Die auf die Beanstandung der Verletzung sachlichen Rechts und mehrere Verfahrensrügen gestützte Revision des Angeklagten wurde verworfen. Ebenso die Revisionen mehrerer Nebenkläger, die mit ihren Rechtsmitteln eine Verurteilung des Angeklagten als Mittäter angestrebt hatten; weitere Nebenklägerrevisionen waren nicht in zulässiger Weise erhoben und sind daher ebenfalls verworfen worden. Dies hat der Bundesgerichthof nunmehr bekanntgegeben. Damit ist das Urteil des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

Im vorliegenden Verfahren hat das Landgericht Lüneburg den Angeklagten, einen im Tatzeitraum 22 bzw. 23 Jahre alten SS-Angehörigen, wegen Beihilfe zum Mord in 300.000 rechtlich zusammentreffenden Fällen zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.Nach den Feststellungen des Landgerichts war der Angeklagte, der seit 1942 im Konzentrationslager Auschwitz eingesetzt... Lesen Sie mehr

Landgericht Düsseldorf, Vergleich vom 07.08.2012
- 27 O 10/09 E -

Streit um Hinterbliebenenrente: NRW schließt Vergleich mit Witwe eines Auschwitz-Opfers

Rentenzahlung an Hinterbliebene setzt laut Bundesentschädigungsgesetz voraus, dass der Tod auf die Verfolgung zurückgeht

Die Klägerin, Eva B., und das beklagte Land NRW haben in der mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Düsseldorf einen Vergleich zur Beendigung des Rechtsstreits um die Hinterbliebenenrente der Klägerin geschlossen. Eva B., vertreten durch den Verband Deutscher Sinti und Roma, soll rückwirkend zum 01.03.2009 Beihilfeleistungen in Höhe von monatlich 600,00 € erhalten. Darüber hinaus übernimmt das Land - vorbehaltlich einer gesetzlichen Rechtsgrundlage - auch die zukünftigen Kosten der Krankenversorgung der Klägerin. Da die Klägerin bei der Verhandlung nicht anwesend sein konnte, haben sich ihre Vertreter ein dreiwöchiges Widerrufsrecht vorbehalten. Sollte die Klägerin den Vergleich widerrufen, wird die Kammer ihre Entscheidung am 25.09.2012 verkünden.

Im zugrunde liegenden Fall stellte sich die Frage, ob der Klägerin nach dem Versterben ihres Ehemannes, der als Verfolgter im Sinne des BEG anerkannt war, Hinterbliebenenrente gem. § 41 BEG zusteht. Das Land NRW, vertreten durch die Bezirksregierung Düsseldorf, hatte einen entsprechenden Antrag der Klägerin mit der Begründung abgelehnt, dass die hierfür vom Gesetzgeber geforderten Voraussetzungen... Lesen Sie mehr

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Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 03.09.2008
- 8 TaBV 10/08 -

Vergleich der Arbeitsbedingungen mit Konzentrationslager kann ein wichtiger Kündigungsgrund sein

Kündigungsabsicht wegen grober Beleidigung - Interessenabwägung erforderlich

Nach einer Entscheidung des Hessischen Landesarbeitsgerichts ist die Bezeichnung der Zustände im Betrieb als „schlimmer als in einem KZ“ grundsätzlich geeignet, einen wichtigen Grund für eine fristlose Kündigung darzustellen. Bei einem einmaligen Vorfall nach 35jähriger Betriebszugehörigkeit, Schwerbehinderung und einem Alter von Mitte 50 sowie glaubhafter Entschuldigung könne jedoch die Interessenabwägung zugunsten des Arbeitnehmers ausfallen, mit der Folge der Unwirksamkeit der Kündigung.

In einem größeren Unternehmen arbeitete ein Mitte 50 Jahre alter Mitarbeiter seit mehr als 35 Jahren. Er war anerkannter Schwerbehinderter und Mitglied des Betriebsrats. Im Sommer 2007 kam es in dem Betrieb zu einem Gespräch dieses Mitarbeiters mit zwei Betriebsmeistern. Der Arbeitgeber behauptete, das Betriebsratsmitglied habe die ihm vorgesetzten Betriebsmeister darauf hingewiesen,... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Urteil vom 29.08.2006
- 6 Sa 72/06 -

KZ-Vergleich kann Arbeitsplatz kosten

Grobe Beleidigung rechtfertigt fristlose Kündigung

Wer gegenüber seinem Arbeitgeber die betrieblichen Verhältnisse mit einem Konzentrationslager vergleicht, riskiert eine fristlose Kündigung. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein hat die gegen eine solche Kündigung erhobene Kündigungsschutzklage abgewiesen.

Der Arbeitnehmer hatte geäußert: „Ist das hier Konzentrationslager oder was?“ und damit aus Sicht des Gerichts die betrieblichen Verhältnisse mit dem nationalsozialistischen Terrorsystem und, schlimmer noch, mit den verbrecherischen Verhältnissen in einem Konzentrationslager verglichen. Dies stellte nach Auffassung des Gerichts eine grobe, durch die Meinungsfreiheit nicht gedeckte Beleidigung... Lesen Sie mehr



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