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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Korrekturabzug“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Überlingen, Urteil vom 10.06.2014
- 2 C 71/14 -
Kein Anspruch eines Branchenbuchanbieters auf Zahlung wegen Eintrags in einem Internetbranchenbuch
Begriff "Korrekturabzug" auf Formular begründet Irreführung der Kunden
Ist der Begriff "Korrekturabzug" auf einem Auftragsformular fett hervorgehoben, so wird damit der Empfänger des Formulars in die Irre geführt. Denn mit dem Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags rechnet er in einem solchen Fall nicht. Der Branchenbuchanbieter hat daher keinen Anspruch auf Bezahlung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Überlingen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall unterschrieb eine Frau ein ihr vom RB Medienverlags GmbH zugeschicktes Formular und sendete es zurück. Nach Ansicht des Unternehmens sei damit ein kostenpflichtiger Vertrag über einen Premiumeintrag auf der Seite www.regionales-branchenbuch.de zustande gekommen und verlangte Zahlung. Die Frau fühlte sich aber getäuscht und weigerte sich daher zu zahlen. Sie habe angesichts des fettgedruckten Begriffs "Korrekturabzug" geglaubt es habe sich um die Aktualisierung von Bestandsdaten im richtigen Branchenbuch gehandelt. Der Fall kam schließlich vor Gericht.... Lesen Sie mehr
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