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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kostenverteilung“ veröffentlicht wurden
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 11.07.2024
- 2-13 S 19/24 -
Zulässige Kostentragungspflicht des Wohnungseigentümers für Reinigung der Abflussrinnen auf seinem Balkon
Keine willkürliche Kostenverteilung wegen höherer Belastung durch Laubfall aufgrund Lage des Balkons
Die Wohnungseigentümergemeinschaft kann beschließen, dass die Kosten für die Reinigung der Abflussrinnen auf den Balkonen vom jeweiligen Wohnungseigentümer zu tragen sind. Diese Kostenverteilung ist nicht dadurch willkürlich, dass bestimmte Wohnungseigentümer aufgrund der Lage der Balkone im stärkeren Maße durch Laubfall beeinträchtigt sind als andere. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2023 erhob eine Wohnungseigentümerin vor dem Amtsgericht Wiesbaden Klage gegen einen Beschluss, welcher die Kosten für die Reinigung der Abflussrinnen der Balkone regelte. Danach sollte der jeweilige Wohnungseigentümer die Kosten der Reinigung der Abflussrinnen seiner Balkone tragen. Die Klägerin war Eigentümerin einer im 2. OG gelegenen Wohnung. Sie führte an, dass ihr Balkon aufgrund eines auf dem Nachbargrundstück stehenden Baums den höchsten Blätterfall in der Anlage erleiden müsse. Sie werde daher durch die Kostenverteilungsregelung in unzumutbarer Weise belastet. Das Amtsgericht Wiesbaden... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 23.05.2023
- 2-13 S 91/22 -
Wohnungseigentümer können Kosten der Erhaltung und Erneuerung von Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren auferlegt werden
Entsprechender Beschluss hält sich im Ermessensrahmen des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG
Den Wohnungseigentümern können die Kosten der Erhaltung und Erneuerung der zu seiner Sondereigentumseinheit gehörenden Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren auferlegt werden. Ein entsprechender Beschluss hält sich im Rahmen des weiten Ermessens des § 16 Abs. 2 Satz 2 WEG. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Wohnungseigentümerin im Jahr 2021 vor dem Amtsgericht Offenbach am Main gegen einen Beschluss. Dieser regelte, dass die Kosten der Erhaltung und Erneuerung von Fenstern, Balkontüren, Rollläden und Wohnungseingangstüren von denjenigen Wohnungseigentümern zu tragen seien, zu deren Sondereigentumseinheit diese Einrichtungen zählen. Die Klägerin... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 30.03.2023
- 2-13 S 15/22 -
Beschluss über Änderung des Kostenverteilungsschlüssels bedarf keiner Regelung zur künftigen Gleichbehandlung identischer Fälle
Beschluss über Kostenverteilung muss Gleichbehandlungsgrundsatz wahren
Zwar muss ein Beschluss über eine Kostenverteilung den Gleichbehandlungsgrundsatz wahren. Dies bedeutet aber nicht, dass zugleich geregelt werden muss, dass in künftigen gleich gelagerten Fällen ein identischer Kostenverteilungsschlüssel angewendet wird. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einer Wohnungseigentümerversammlung in Hessen im August 2021 wurde ein Beschluss über die Kostentragung der Erneuerung von Dachflächenfenstern einer Wohnung getroffen. Danach hatte der Wohnungseigentümer die Kosten zu tragen. Dieser war damit insofern nicht einverstanden, dass durch den Beschluss nicht sichergestellt sei, dass bei einem... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 06.02.2023
- 2-13 T 1/23 -
Fehlender Verteilerschlüssel in Wirtschaftsplan: Beschluss über Vorschüsse entspricht nicht ordnungsgemäßer Verwaltung
Keine Änderung des Verteilerschlüssels durch Beschluss über Vorschüsse
Liegt einem Wirtschaftsplan ein fehlerhafter Verteilerschlüssel zugrunde, so entspricht der Beschluss über die Vorschüsse nicht ordnungsgemäßer Verwaltung. Durch einen Beschluss über die Vorschüsse kann nicht der Verteilerschlüssel geändert werden. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall klagten die Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft im Jahr 2022 vor dem Amtsgericht Groß-Gerau gegen einen Beschluss über Vorschüsse. Die Gemeinschaft bestand nur aus einem weiteren Eigentümer. Der Beschluss beruhte auf einem Wirtschaftsplan, der den Verteilerschlüssel fehlerhaft wiedergab. Im Wirtschaftsplan war ein Verteilerschlüssel von 50:50... Lesen Sie mehr
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