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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Krankheitswert“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 26.04.2023
- 13 U 69/22 -
Kein Schmerzensgeld wegen überzogener Angst vor Krebs wegen verunreinigten Medikament
Nur minimal höheres Krebsrisiko ist nicht per se als Schaden zu werten
Erhöht die Einnahme eines verunreinigten Arzneimittels das Risiko, an Krebs zu erkranken, um 0,02 %, ist es nicht generell geeignet, psychische Belastungen in Form von Ängsten und Albträumen zu verursachen. Das allgemeine Lebensrisiko einer Krebserkrankung liegt für Frauen in Deutschland bei 43,5 %. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) bestätigte mit veröffentlichter Entscheidung, dass die Klägerin von der Arzneimittelherstellerin kein Schmerzensgeld verlangen kann, soweit sie seit Kenntnis der Verunreinigung an der Angst leide, an Krebs zu erkranken.
Die Klägerin erhielt seit vielen Jahren blutdrucksenkende Arzneimittel mit dem Wirkstoff Valsartan. Die Beklagte stellt Medikamente mit diesem Wirkstoff her. 2018 rief die Beklagte alle Chargen mit diesem Wirkstoff zurück, da es beim Wirkstoff-Hersteller produktionsbedingt zu Verunreinigungen mit N-Nitrosodimethylamin (NDMA) gekommen war. NDMA ist von der Internationalen Agentur für Krebsforschung der WHO und der EU als „wahrscheinlich krebserregend“ bei Menschen eingestuft worden. Nach dem Beurteilungsbericht der Europäischen Arzneimittelagentur ist das theoretisch erhöhte Lebenszeit-Krebsrisiko aufgrund möglicher Verunreinigungen mit NDMA bei... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 05.05.2023
- 1 O 1857/21 -
Mutter hat Anspruch auf Schmerzensgeld nach der Tötung ihres Kinders
Psychische Beeinträchtigung mit einem Krankheitswert begründet Anspruch auf Schmerzensgel
Das Landgericht Osnabrück hat einer Mutter nach dem Tod ihres Kindes Schmerzensgeld in Höhe von EUR 35.000,00 zugesprochen. Ferner wurde festgestellt, dass der Beklagte für sämtliche zukünftige materielle und derzeit noch nicht vorhersehbare immaterielle Schäden einzustehen hat, die der Klägerin wegen des Todes ihres Sohnes entstehen.
Der Beklagte hatte auf die beiden Kinder der Klägerin aufgepasst. Er schüttelte eines der Kinder in der Nacht vom 8. auf den 9. August 2017 mehrfach. Das Kind verstarb ein paar Tage später im Krankenhaus an den Folgen eines Schütteltraumas mit erheblichen Gehirnverletzungen. Im April 2018 verurteilte das Landgericht Osnabrück den Beklagten wegen Körperverletzung mit Todesfolge rechtskräftig... Lesen Sie mehr
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