die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kriegsopferversorgung“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 02.10.2008
- B 9/9a VJ 1/07 R -
Impfschadensversorgung nach Polio-Schluckimpfung nur noch bei Rechtsschein einer öffentlichen Empfehlung
Wer durch eine Schutzimpfung, die von der zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen und in deren Bereich vorgenommen wurde, eine gesundheitliche Schädigung erlitten hat, erhält nach dem Infektionsschutzgesetz (früher nach dem Bundesseuchengesetz) wegen der Folgen dieses Impfschadens Versorgung nach den Grundsätzen der Kriegsopferversorgung.
Das Bundessozialgericht hat an seiner bisherigen Rechtsprechung festgehalten, dass der öffentlichen Impfempfehlung der von der zuständigen Behörde verursachte Rechtsschein einer solchen Empfehlung gleichsteht. Nachdem die Ständige Impfkommission seit Anfang 1998 nicht mehr die Schluckimpfung gegen Poliomyelitis, sondern stattdessen die Impfung durch Injektion empfohlen hatte, fehlte es an einer wirksamen öffentlichen Empfehlung für den im Dezember 1998 beim Kläger verwendeten Impfstoff. Allein der Umstand, dass für die Schluckimpfung zuvor jahrzehntelang geworben worden war, reicht nicht aus, um den Rechtsschein einer noch vorhandenen Empfehlung... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 06.12.2006
- L 4 V 24/05 -
Anspruch auf Hinterbliebenenrente auch nach mittelbarer Folge einer Kriegsschädigung
Mann starb an Krankenhausinfektion
Hinterbliebenenrenten nach dem Bundesversorgungsgesetz stehen Witwen und Witwern von Kriegsversehrten dann zu, wenn der Tod des Ehepartners als Folge der Kriegsverletzung eintritt. Dies gilt auch dann, wenn die eigentliche Todesursache nur mittelbar mit der Kriegsschädigung zu tun hat. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im aktuellen Fall hatte die Witwe eines 1944 beinamputierten und im Jahr 2000 in einem Wiesbadener Hospital an Lungenentzündung gestorbenen Mannes Hinterbliebenenrente beim Landesversorgungsamt beantragt. Das Land hatte dies abgelehnt, weil der Mann an einer durch eine Krankenhausinfektion hervorgerufenen Pneumonie starb, die nicht unmittelbar auf die Kriegsverletzung zurückzuführen war.... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 06.07.2006
- B 9a V 5/05 R -
Ehemaligem KZ-Wachmann kann Kriegsopferversorgung entzogen werden
Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit rechtfertigt Streichung
Die Bewachung des Konzentrationslagers (KZ) Auschwitz-Birkenau durch Angehörige der SS verstieß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit. Einem Mitglied der SS-Wachmannschaft kann deshalb die Versorgung als Kriegsopfer entzogen werden. Mit dieser Entscheidung hat das Bundessozialgericht die Auffassung eines Klägers zurückgewiesen, er habe als SS-Wachmann lediglich der massenhaften Vernichtung von Menschen durch das NS-Regime Vorschub geleistet, nicht aber selbst gegen die Grundsätze der Menschlichkeit verstoßen.
Der jetzt 83-jährige Kläger wurde im Oktober 1942 als Volksdeutscher in Kroatien zur Waffen-SS eingezogen und dem SS-Totenkopf-Sturmbann zugewiesen. Als Angehöriger des Wachsturmbanns beim KZ Auschwitz hatte er das Lager auf Wachtürmen und in Postenketten sowie Arbeitskommandos von Häftlingen außerhalb des Lagergebiets zu bewachen. Dazu gehörte auch der sog Rampendienst, dh die Absperrung... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 13.04.2006
- 8/5 V 33/04 -
Opferentschädigung orientiert sich ausschließlich am ausgeübten Beruf, nicht an hypothetischen Lebensläufen
Wer im Krieg verletzt oder auf andere Weise gesundheitlich geschädigt wurde, erhält auch für die wirtschaftlichen Folgen der Verletzung oder Krankheit Entschädigung. Dabei wird vom Gesetzgeber der vor der Schädigung ausgeübte bzw. nachweisbar angestrebte Beruf als Grundlage des sog. Berufsschadensausgleichs angesetzt. Eine aus der Retrospektive für möglich gehaltene höherwertige Berufskarriere kann nicht Grundlage der Opferversorgung sein. Das entschied das Hessische Landessozialgericht.
Ein heute 84jährige Kläger aus Frankfurt hatte sich 1941 und 1945 als junger Mann schwere Kriegsverletzungen zugezogen. Dennoch ist es ihm gelungen, sich nach dem Krieg beruflich weit über den ursprünglich angestrebten Beruf eines Fachlehrers für Buchdrucker hinaus zu entwickeln. Er war lange Jahre in führender Position bei der Sozialistischen Jugend "Die Falken", bei der Deutschen... Lesen Sie mehr
Bundessozialgericht, Urteil vom 24.11.2005
- B 9a/9 V 8/03 R -
Entzug einer Versorgungsrente für ehemaliges Mitglied der Waffen-SS ist rechtmäßig
Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Leistungen der Kriegsopferversorgung auch nach 50 Jahren noch entzogen werden können, wenn die Voraussetzungen des im Januar 1998 in Kraft getretenen § 1 a Bundesversorgungsgesetz (BVG) erfüllt sind.
Dazu gehört, dass der Berechtigte während der Herrschaft des Nationalsozialismus gegen die Grundsätze der Menschlichkeit oder Rechtsstaatlichkeit verstoßen hat und sein Vertrauen auf die fortwährende Gewährung der Leistung im Einzelfall auch angesichts der Schwere der begangenen Verstöße nicht überwiegend schutzwürdig ist.Nach den Feststellungen des Landessozialgerichts... Lesen Sie mehr