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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kryokonservierung“ veröffentlicht wurden
Bundessozialgericht, Urteil vom 28.08.2024
- B 1 KR 28/23 R -
Anspruch auf Kryokonservierung von Samenzellen vor geschlechtsangleichender Behandlung von Mann zu Frau möglich
Das Gesetz räumt die Möglichkeit der Kryokonservierung vor keimzellschädigenden Behandlungen ein
Personen, die auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung eine geschlechtsangleichende Behandlung von Mann zu Frau durchführen, können einen Anspruch auf Kryokonservierung ihrer Samenzellen haben. Das hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts entschieden.
Der Kläger befindet sich in einer geschlechtsangleichenden Behandlung von Mann zu Frau, die von der beklagten Krankenkasse bezahlt wird. Diese Behandlung führt zur Unfruchtbarkeit. Um die spätere Möglichkeit einer künstlichen Befruchtung mit seinen eigenen Samenzellen zu erhalten, beantragte der Kläger zuvor erfolglos die Übernahme der Kosten einer Kryokonservierung seiner Samenzellen.Das Sozialgericht hat die Krankenkasse zur Kostenübernahme verurteilt, das Landessozialgericht hat die Klage abgewiesen.Das Bundessozialgericht hat nun entschieden, dass auch die geschlechtsangleichende Behandlung einen Anspruch... Lesen Sie mehr
Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 30.01.2024
- L 5 KR 377/22 -
Krankenkasse muss auch für Konservierung von Keimzellen bei privaten Leistungserbringern zahlen
Nachforschung nach zugelassenen Leistungserbringern für Versicherte nicht zumutbar
Krankenkasse muss auch für Konservierung von Keimzellen bei privaten Leistungserbringern zahlen, wenn selbst die Kassenärztliche Vereinigung keinen zugelassenen Leistungserbringer benennen kann. Das hat das Bayerisches Landessozialgericht entschieden.
Ein junger Ehemann sieht sich im Jahr 2021 unversehens damit konfrontiert, dass er an Hodenkrebs erkrankt ist. Durch die in Aussicht genommene Therapie droht der Verlust der Zeugungsfähigkeit . Deswegen wollte er Spermien einfrieren lassen. Den Anspruch auf Kryokonservierung von Keimzellen hat der Gesetzgeber für solche Fälle bereits 2019 geschaffen. Die Konservierung der Keimzellen... Lesen Sie mehr
Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 14.10.2022
- L 16 KR256/21 -
Kryokonservierung erst ab neuer Rechtslage
Gesetzliche Leistungsanspruch erst mit Erlass der Richtlinie durchsetzbar
Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (LSG) hat entschieden, dass die gesetzliche Krankenversicherung erst ab Erlass der Kryo-Richtlinie im Jahre 2021 die Kosten für das Einfrieren von Samenzellen übernehmen muss.
Zugrunde lag das Verfahren eines 35-jährigen Mannes aus der Nähe von Bremen. Im November 2019 war er in Österreich, als bei ihm überraschend Schmerzen im Hoden auftraten. Er begab sich in eine Klinik und erhielt dort die Diagnose Hodenkrebs. Unverzüglich kehrte er nach Deutschland zurück um den Tumor in der Medizinischen Hochschule (MHH) entfernen zu lassen. Da seine Zeugungsfähigkeit... Lesen Sie mehr
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