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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Künstlername“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 20.01.2015
- VG 23 K 180.14 -
Prostituierte kann Pseudonym nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen
Für Eintragung eines Künstlernamens erforderlicher allgemeiner Bekanntheitsgrad nicht erreicht
Prostituierte, die ihrer Tätigkeit unter einem Pseudonym nachgehen, können diesen Namen nicht als Künstlernamen im Personalausweis eintragen lassen. Dies entschied das Verwaltungsgericht Berlin.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist Prostituierte, die einen Escortservice betreibt. Zugleich engagiert sie sich öffentlich für die Rechte von Prostituierten. In der Öffentlichkeit tritt sie jeweils unter einem Pseudonym auf. Ihren an das Bezirksamt Pankow von Berlin gerichteten Antrag auf Eintragung dieses Namens als Künstlernamen in ihren Personalausweis lehnte die Behörde ab, weil die Klägerin keine künstlerische Tätigkeit ausübe und unter diesem Namen auch nicht öffentlich bekannt sei. Hiergegen wandte sich die Klägerin u.a. mit dem Argument, als Kultur- und Erotikbegleiterin arbeite sie mit ihrem Körper ebenso wie etwa eine Tänzerin.... Lesen Sie mehr
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