die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kultur- und Tourismustaxe“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 19.06.2015
- 2 S 2555/13 -
Übernachtungssteuer in Freiburg ist rechtmäßig
Auf private Übernachtungen erhobene Steuer ist als örtliche Aufwandsteuer nicht gleichzusetzen mit der Umsatzsteuer
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Satzung der Stadt Freiburg im Breisgau über die Erhebung einer Übernachtungssteuer rechtmäßig ist. Die auf private Übernachtungen erhobene Steuer ist als örtliche Aufwandsteuer nicht gleichartig mit der Umsatzsteuer und darf beim Beherbergungsbetrieb als Steuerschuldner erhoben werden, der sie auf den Übernachtungsgast als eigentlichen Steuerträger abwälzen kann. Die mit der Übernachtungssteuer verbundenen Mitwirkungslasten der Beherbergungsbetriebe sind nicht unverhältnismäßig. Zudem verletzt die Satzung auch nicht den allgemeinen Gleichheitssatz. Damit blieb der Normenkontrollantrag einer Hotel-Betreiberin aus Freiburg erfolglos.
Der Gemeinderat der Stadt Freiburg im Breisgau (Antragsgegnerin) beschloss am 15. Oktober 2013 eine Satzung über die Erhebung einer Übernachtungssteuer in der Stadt Freiburg im Breisgau (Übernachtungsteuersatzung). Gegenstand der Übernachtungsteuer ist der Aufwand eines Beherbergungsgastes für die Möglichkeit einer entgeltlichen privaten Übernachtung in einem Beherbergungsbetrieb (Hotel, Gasthof, Pension, Privatzimmer, Jugendherberge, Ferienwohnung, Motel, Camping- und Reisemobilplatz und ähnliche Einrichtungen). Steuerschuldner ist der Inhaber des Beherbergungsbetriebes. Die Antragstellerin ist eine GmbH. Sie betreibt in Freiburg im Breisgau ein... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Urteil vom 09.04.2014
- 2 K 169/13 und 2 K 252/13 -
Finanzgericht Hamburg: "Bettensteuer" verfassungsgemäß
Klage gegen Hamburgs Kultur- und Tourismustaxe abgewiesen
Die Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit der Abgabe der sog. Bettensteuer wird vom Finanzgericht Hamburg nicht geteilt, daher werden zwei Musterklagen abgewiesen.
Hamburg hat - dem Vorbild anderer Städte folgend - zum 1.1.2013 eine Kultur- und Tourismustaxe eingeführt. Für jede private Hotelübernachtung entsteht ab einem Übernachtungspreis von 11 € eine Steuer von 50 Cent, die sich bei steigendem Zimmerpreis erhöht. Bei einem Zimmerpreis von 200 € beträgt sie beispielsweise 4 €, höchstens kann sie 5 % des Nettozimmerpreises betragen. Geschäftsreisende... Lesen Sie mehr
Finanzgericht Hamburg, Beschluss vom 04.04.2013
- 2 V 26/13 -
Hamburger "Bettensteuer" verstößt nicht gegen die Grundrechte
Antrag einer Hotelbetreiberin auf einstweilige Anordnung gegen die "Bettensteuer" bleibt erfolglos
Die Kultur- und Tourismustaxe (so genannte Bettensteuer) stellt keinen unverhältnismäßigen Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Berufsfreiheit dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Hamburg hat - dem Vorbild anderer Städte folgend - zum 1. Januar 2013 eine Kultur- und Tourismustaxe (auch Bettensteuer genannt) eingeführt. Für jede private Hotelübernachtung entsteht eine Steuer von 50 Cent aufwärts. Bei einem Zimmerpreis von 200 Euro beträgt sie 4 Euro und steigt um einem Euro für jede weiteren 50 Euro. Geschäftsreisende... Lesen Sie mehr