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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kundenservice“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27.04.2023
- 4 K 311/22 -

Online-Möbelhaus: Keine Sonntagsarbeit im Kundenservice

Ausnutzung der zulässigen Betriebszeit an den anderen Tagen laut Arbeitszeitgesetz für Ausnahmegenehmigung erforderlich

Ein Möbelvertrieb, der seine Produkte ausschließlich im Internet anbietet, darf Arbeitnehmer im Kundenservice in Deutschland an Sonn- und Feiertagen nicht beschäftigen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Die Klägerin vertreibt Möbel und Einrichtungsgegenstände im Internet. In Deutschland beschäftigt sie 1.635 Arbeitnehmer, wovon 215 im Kundenservice tätig sind, davon wiederum sieben im Bundesland Sachsen. Der Kundenservice wird gegenwärtig an Sonn- und Feiertagen vor allem durch deutschsprachige Beschäftigte in Callcentern in Polen und in Irland erbracht. Der Antrag der Klägerin, ihr ausnahmsweise Sonn- und Feiertagsarbeit für bis zu 14 Beschäftigte im Kundenservice im Homeoffice in Sachsen zu bewilligen, lehnte das hierfür zuständige Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit ab. Zur Begründung hieß es, die Klägerin... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 28.08.2014
- 52 O 135/13 -

Google darf Nutzern der Support-Adresse die Kommunikation per E-Mail nicht per automatischer Antwort-Mail verweigern

Automatisch generierte E-Mail ohne Kontaktmöglichkeit zum Webseitenbetreiber entspricht nicht gesetzlichen Anforderungen der Impressumspflicht

Google darf Verbrauchern, die sich per E-Mail an die von Google im Impressum angegebene Support-Adresse wenden, nicht "die Kommunikation über E-Mail verweigern". Dies entschied das Landgericht Berlin nach einer Klage des Bundesverbands der Verbraucher­zentralen gegen Google.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Google-Nutzer, die sich mit ihren Fragen an die im Impressum genannte E-Mail-Adresse "support-de@google.com" wendeten, erhielten eine automatisch generierte Antwort mit dem Hinweis: "Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl von Anfragen E-Mails, die unter dieser E-Mail-Adresse eingehen, nicht gelesen und zur Kenntnis genommen werden... Lesen Sie mehr



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