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Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 28.12.2022
- 2 SHa-EhRi 7013/22 -
Einmaliges Lachen eines ehrenamtlichen Richters aufgrund Prozesssituation begründet keine grobe Pflichtverletzung
Keine Enthebung des Richters aus seinem Amt
Kommt es aufgrund der Prozesssituation zu einem einmaligen Lachen eines ehrenamtlichen Richters begründet dies keine grobe Pflichtverletzung, welche eine Enthebung von seinem Amt nach sich ziehen kann. Dies hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Berlin im Jahr 2022 wegen der Abgabe einer sogenannten Konfliktmineraliendeklaration kam es zu einem einmaligen Lacher eines ehrenamtlichen Richters. Der Lacher geschah im Zusammenhang mit dem Begriff "Blutdiamant" und der wiederholten Forderung des Anwalts der Beklagten, dass die Vorsitzende Richterin ihn anzusehen habe. Neben dem ehrenamtlichen Richter hatten auch andere Verfahrensbeteiligte gelacht. Der Anwalt der Beklagten sah in dem Lachen eine grobe Pflichtverletzung des ehrenamtlichen Richters und lehnte ihn deshalb wegen Befangenheit ab.... Lesen Sie mehr
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