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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Ladevorgang“ veröffentlicht wurden
Kammergericht Berlin, Beschluss vom 11.01.2024
- 8 U 24/22 -
Gewerbemieter haftet für durch Laden von 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auf Holzregel entstandenen Brandschadens
Gefährlichkeit des Ladens von Lithium-Ionen-Akkus allgemein bekannt
Kommt es zu einem Brandschaden, weil ein Gewerbemieter auf einem Holzregal 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus auflädt, so haftet er dafür. Die Gefährlichkeit des Ladevorgangs von Lithium-Ionen-Akkus ist allgemein bekannt. Dies hat das Kammergericht Berlin entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im November 2019 kam es in Büroräumen in Berlin zu einem Brand. Ursache für den Brand waren sechs 18-Volt-Lithium-Ionen-Akkus, die auf einem Holzregal geladen wurden und dabei in Brand gerieten. Die Vermieterin machte für den Brandschaden die Mieterin verantwortlich. Schließlich klagte deren Versicherung auf Zahlung von Schadensersatz. Das Landgericht Berlin II gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung der Mieterin.Das Kammergericht Berlin bestätigte die Entscheidung des Landgerichts. Die Mieterin hafte auf Zahlung von Schadensersatz. Sie bzw. der mit dem Ladevorgang... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.01.2023
- VI ZR 1234/20 -
BGH: Keine Fahrzeughalterhaftung bei Explosion der ausgebauten Batterie eines Elektrorollers
Explosion bei Ladevorgang
Explodiert die ausgebaute Batterie eines Elektrorollers während des Ladevorgangs, so kommt eine Fahrzeughalterhaftung nach § 7 Abs. 1 StVG nicht in Betracht. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Halter eines Elektrorollers brachte sein Fahrzeug in eine Werkstatt zur Inspektion. Dort entnahm einer der Mitarbeiter die Batterie des Rollers und lud sie auf. Als er bemerkte, dass sich die Batterie stark erhitzte, beendete der Mitarbeiter den Ladevorgang und legte die Batterie zur Abkühlung auf den Boden der Werkstatt. Die Batterie... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Charlottenburg, Urteil vom 16.11.2016
- 227 C 76/16 -
Kein Vorrecht für Nutzer eines Elektroautos
Kein Anspruch auf kostenlosem Parken auf Privatstraße ohne Ladevorgang
Der Nutzer eines Elektrofahrzeugs genießt kein Vorrecht, wenn er es an einer Ladestation in einer Privatstraße abstellt, ohne den Ladevorgang zu beginnen. Soweit deshalb das Fahrzeug abgeschleppt worden war und der Fahrer die Abschleppkosten zahlen musste, um sein Fahrzeug wiederzuerlangen, besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung gegen das Abschleppunternehmen. Dies hat das Amtsgericht Charlottenburg entschieden.
Im vorliegenden Rechtsstreit hatte der Kläger ein gemietetes Elektrofahrzeug am 2. Mai 2015 gegen 15 Uhr in einem Straßenabschnitt in Berlin, der zur Privatstraße umgewidmet worden und entsprechend als solche ausgeschildert war, abgestellt. In dem Straßenabschnitt hatte die Eigentümerin ein Halteverbotsschild mit dem Zusatz "Widerrechtlich geparkte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt"... Lesen Sie mehr
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