die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Landesdüngeverordnung“ veröffentlicht wurden
Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 21.04.2022
- 10 LC 247/20 -
Biogasanlagenbetreiber nicht zur Vorhaltung eigener Lagerkapazitäten für ihre Gärrückstände verpflichtet
Deren düngerechtlich konforme landwirtschaftliche Verwertung kann auch durch Verträge mit Dritten sichergestellt werden
Der 10. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat festgestellt, dass die bestehende Verpflichtung der Klägerin zur Vorhaltung von Lagerkapazitäten entfällt, wenn sie durch schriftliche vertragliche Vereinbarung mit einem Dritten sicherstellt, dass die das betriebliche Fassungsvermögen übersteigende Menge der von ihr erzeugten Gärrückstände entsprechend den Regelungen der Düngeverordnung landwirtschaftlich, insbesondere auch als Düngemittel, verwertet wird.
Die Klägerin betreibt eine Biogasanlage, ohne über eigene Aufbringungsflächen für die bei dem Betrieb der Biogasanlage anfallenden Gärrückstände zu verfügen. Nach der im Jahr 2017 erfolgten Änderung der Düngeverordnung wird in deren § 12 Abs. 3 festgelegt, dass Biogasanlagenbetriebe, die Gärrückstände erzeugen und über keine eigenen Aufbringungsflächen verfügen, ab dem 1. Januar 2020 sicherzustellen haben, dass sie mindestens die in einem Zeitraum von 9 Monaten anfallenden Gärrückstände sicher lagern können, wenn sie diese im Betrieb verwenden oder an andere zu Düngezwecken abgeben. In § 12 Abs. 5 DüV heißt es weiter: "Soweit der Betrieb, in dem... Lesen Sie mehr
Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.11.2020
- 5 KN 5/20, 5 KN 7/20, 5 KN 8/20, 5 KN 9/20, und 5 KN 10/20 -
Landesdüngeverordnung von Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein hat Bestand
Verfahren zur Ermittlung der Nitratbelastung in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein korrekt
Das Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holsteinischen hat 82 Normenkontrollanträge von schleswig-holsteinischen Landwirten gegen die aktuelle Landesdüngeverordnung abgelehnt.
Die im Jahr 2018 von der Landesregierung erlassene Landesdüngeverordnung bestimmt zum Schutz des Grundwassers für sogenannte „Rote Gebiete“ abweichend von den bundesweit geltenden Vorgaben verschärfte Anforderungen an das Düngen und eine längere Sperrfrist im Winter. Die Antragsteller halten die Einbeziehung bestimmter Gemarkungen im Süden von Schleswig-Holstein, in denen sich ihre... Lesen Sie mehr