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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Legastheniker“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 22.11.2023
- 1 BvR 2577/15, 1 BvR 2579/15 und 1 BvR 2578/15 -

Klage gegen Legasthenie-Vermerk auf Zeugnis erfolgreich - Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind aber grundsätzlich geboten

Verfassungs­beschwerden teilweise erfolgreich

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die in den bayerischen Abiturzeugnissen der an Legasthenie leidenden Beschwerdeführer im Jahr 2010 angebrachten Bemerkungen über die Nichtbewertung ihrer Recht­schreib­leistungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzen, weil sie auf einer damals geübten diskriminierenden Verwaltungspraxis beruhen: Legasthenie ist eine Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Die angegriffenen Zeugnisbemerkungen benachteiligen die Beschwerdeführer.

Die Beschwerdeführer, bei denen fachärztlich eine Legasthenie festgestellt worden war, bestanden im Jahr 2010 das Abitur in Bayern. Auf ihren Antrag flossen die Rechtschreibleistungen – entsprechend der damaligen Verwaltungspraxis – nicht beziehungsweise lediglich mit eingeschränktem Gewicht in die Abiturnote ein. In den Abiturzeugnissen der Beschwerdeführer wurde dies vermerkt. Bei Schülerinnen und Schülern, bei denen Einzelleistungen aus anderen Gründen nicht bewertet wurden, wurden nach der im Jahr 2010 in Bayern praktizierten Verwaltungspraxis keine Zeugnisbemerkungen angebracht. Die Beschwerdeführer sind der Auffassung, dass die den angegriffenen... Lesen Sie mehr

Bundessozialgericht, Urteil vom 24.04.2018
- B 4 AS 19/17 R -

BSG: Jobcenter kann zur Kostenübernahme einer Lernförderung zur Behebung einer Lese-Rechtschreib-Schwäche eines Schülers verpflichtet sein

Lernschwäche muss nicht nur kurzzeitigen und ver­setzungs­gefährdenden vorliegen

Liegt bei einem Schüler eine diagnostizierte Lese-Rechtschreib-Schwäche vor, so kann das Jobcenter verpflichtet sein, die Kosten eines Volks­hoch­schul­kurses zur Behebung der Lese-Rechtschreib-Schwäche als Leistung zur Lernförderung zu übernehmen. Die Lernförderung setzt nicht voraus, dass eine nur kurzzeitige und ver­setzungs­gefährdende Lernschwäche vorliegt. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundes­sozial­gerichts hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall litt ein Schüler auf einer Gemeinschaftsschule unter einer Lese-Rechtschreib-Schwäche. Sowohl der Schüler als auch seine Mutter bezogen ALG-II-Leistungen. In der Zeit von April 2012 bis Juli 2014 nahm der Schüler an einem Unterricht zur Lese- und Rechtschreibförderung an einer Volkshochschule teil. Der Unterricht dauerte einmal in der Woche 90 Minuten... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 01.03.2018
- 2 K 14025/17.TR -

Schülerin mit Aufmerksamkeits­defizit­syndrom und Legasthenie hat keinen Anspruch auf Erstattung von Privatschulkosten

Aufmerksamkeits­defizit­syndrom und Legasthenie stellen keine "seelische Störungen" im Sinne der maßgeblichen Vorschriften dar

Das Verwaltungsgericht Trier hat entschieden, dass der Jugendhilfeträger nicht verpflichtet ist, für die Privatschulkosten einer an einem einfachen Aufmerksamkeits­defizit­syndrom und Legasthenie leidenden 15- jährigen Schülerin sowie für die Kosten einer Legasthenietherapie aufzukommen.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens, welche bereits als Kind wegen Entwicklungsstörungen therapeutisch behandelt wurde, besuchte zunächst eine integrierte Gesamtschule. Zum Schuljahr 2015/2016 wechselte sie auf Veranlassung und Kosten ihrer Eltern auf eine private Ganztagsschule mit Internat und belegt dort aktuell die neunte Klasse. Nach dem erfolgten Schulwechsel beantragten... Lesen Sie mehr

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Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 29.07.2015
- BVerwG 6 C 33.14 und BVerwG 6 C 35.14 -

Legasthenie: Hinweis auf Nichtbewertung von Recht­schreib­leistungen in bayerischen Abiturzeugnissen bleibt bestehen

BVerwG verneint Anspruch auf Notenschutz ohne dessen Dokumentation

Schüler mit einer fachärztlich festgestellten Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie), deren Recht­schreib­leistungen aufgrund eines Erlasses der bayerischen Schulverwaltung für die Benotung im Abitur nicht bewertet wurden, können nicht verlangen, dass ein Hinweis auf diese abweichende Leistungsbewertung im Abiturzeugnis gestrichen wird. Dies entschied das Bundes­verwaltungs­gericht.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens besuchte ein Gymnasium in Bayern. Er leidet an einer fachärztlich festgestellten Legasthenie. Er erhielt deshalb auf seinen Antrag während der Oberstufe einschließlich der Abiturprüfungen einen Zeitzuschlag von 10 % für die Bearbeitung schriftlicher Prüfungsarbeiten. Seine Lese- und Rechtschreibleistungen wurden bei der Notengebung nicht... Lesen Sie mehr



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