die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „leistungsbedingte Kündigung“ veröffentlicht wurden
Landesarbeitsgericht Hamm, Urteil vom 10.01.2019
- 11 Sa 505/18 -
Keine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft: Probezeit-Kündigung eines Nigerianers bei Mängeln im Leistungsbereich gerechtfertigt
Unangemessene Äußerungen der Vorgesetzten wiegen nicht schwerer als Leistungsdefizite des Angestellten
Das Landearbeitsgericht Hamm hat entschieden, dass die Kündigung eines in Nigeria geborenen Beschäftigten der Zentralen Ausländerbehörde Bielefeld, die er kurz vor Ende seiner sechsmonatigen Probezeit erhalten hatte, rechtmäßig erfolgte, da dem Arbeitgeber keine Diskriminierung aus Gründen der ethnischen Herkunft nachzuweisen war.
Im zugrunde liegenden Fall ging es um die Berufung eines früheren Beschäftigten der Zentralen Ausländerbehörde (ZAB) im Bürgeramt der Stadt Bielefeld. Der 30-jährige, verheiratete Kläger mit Abschluss im Studiengang Wirtschaftsrecht trat am 1. Dezember 2016 als Verwaltungsangestellter in ein Arbeitsverhältnis mit der Stadt Bielefeld. Der unbefristete Arbeitsvertrag sah eine Probezeit von sechs Monaten vor. Der Einsatz erfolgte vereinbarungsgemäß in der ZAB, die für Asylangelegenheiten zuständig ist. Der Kläger war dem dortigen Team Rückkehrmanagement zugeordnet. Die Stadt setzte den Kläger bewusst nicht im Bereich von Einrichtungen für Schwarzafrikaner... Lesen Sie mehr
Arbeitsgericht Essen, Urteil vom 27.09.2005
- 2 Ca 2427/05 -
ArbG Essen: Schlechte schulische Leistungen eines Auszubildenden stellen keinen zulässigen Grund für fristlose Kündigung dar
Kündigung des Ausbildungsvertrages darf keinerlei Bestrafungscharakter haben
Auszubildende, deren schulische Leistungen während der Lehrzeit zu wünschen übrig lassen, dürfen vom Arbeitgeber nicht gleich gefeuert werden. Eine fristlose Kündigung eines Ausbildungsverhältnisses darf nur das allerletzte Mittel sein. Die geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Essen hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte der Arbeitgeber seinem Maurer-Lehrling wegen einer mangelhaften Leistung in einer Zwischenprüfung ein Jahr vor der Gesellenprüfung fristlos gekündigt hatte. Der Arbeitgeber ließ dabei in dem Schreiben seinen Gefühlen freien Lauf. Darin heißt es unter anderem: „...Nach drei Abmahnungen, vielen Einzelgesprächen und großer Geduld unserer Mitarbeiter... Lesen Sie mehr
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 17.01.2008
- 2 AZR 536/06 -
BAG zur Kündigung gegenüber leistungsschwachen Arbeitnehmern
Dreimal so viele Packfehler wie der Durchschnitt rechtfertigen verhaltensbedingte Kündigung
Eine Arbeitnehmerin, die über einen längeren Zeitraum eine qualitativ erheblich unterdurchschnittliche Leistung erbringt, kann aus verhaltensbedingten Gründen gekündigt werden. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Bei einer Fehlerquote von etwa dem Dreifachen des Durchschnitts anderer Mitarbeiter kann eine unterdurchschnittliche Leistung nach Ansicht des Bundesarbeitsgerichts vorliegen.
Die verhaltensbedingte Kündigung gegenüber einem leistungsschwachen Arbeitnehmer kann nach § 1 Abs. 2 KSchG gerechtfertigt sein, wenn der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten dadurch vorwerfbar verletzt, dass er fehlerhaft arbeitet. Ein Arbeitnehmer genügt - mangels anderer Vereinbarungen - seiner Vertragspflicht, wenn er unter angemessener Ausschöpfung seiner persönlichen... Lesen Sie mehr
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Arbeitsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.07.2004
- 2 Ca 254/04 -
Verhaltensbedingte Kündigung: Mitarbeiterin arbeitete zu langsam
Wer am Arbeitsplatz trödelt, kann gekündigt werden
Wer zu langsam arbeitet, muss mit der Kündigung rechnen. Das geht aus einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor.
In dem vom Arbeitsgericht Frankfurt entschiedenen Fall hatte eine Architektin nach 96 Tagen ein Baugutachten noch immer nicht erstellt. Ihr Vorgesetzter war der Ansicht, dass dies in 40 Tagen möglich gewesen wäre. Die Architektin wurde mehrfach abgemahnt und schließlich gekündigt.Das Gericht bestätigte die Kündigung und führte aus: Wenn ein Arbeitnehmer für eine Aufgabe... Lesen Sie mehr