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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Leistungsort“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.01.2000
- 1 U 207/98 -
Vertragskündigung bei räumlicher Verlegung von Sportkursen möglich
Allgemeine Geschäftsbedingungen dürfen Kündigungsrecht bei Orts-Verlegung des Kurses nicht ausschließen
Wenn eine Sportschule den Unterrichtsort innerhalb des Stadtgebietes verlegt, kann der Kunde den Vertrag kündigen. Die Sportschule darf nicht in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Kündigungsrecht des Kunden ausschließen.
Im zugrunde liegenden Fall lautete eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sportschule, die Kurse in Selbstverteidigungs- und Wettkampfsportarten anbot:"Der Spotschule bleibt es vorbehalten, im Bedarfsfall den Unterricht in anderen Räumen im Stadtgebiet abzuhalten. In diesen Fällen ist eine Kündigung ausgeschlossen."Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main urteilte, dass sowohl Satz 1 als auch Satz 2 der Klausel unwirksam seien.Die Verlegung des Unterrichts in andere Räume im Stadtgebiet beinhalte eine Änderung des Erfüllungsortes und stelle damit eine Leistungsänderung im Sinne von § 10 Nr. 4 AGBG dar. ... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.07.2003
- VIII ZR 302/02 -
Bestellung auf eigenes Risiko
Urteil des Bundesgerichtshofes zum Kauf im Versandhandel
Auch bei Geschäften im Versandhandel übernimmt der Verkäufer grundsätzlich keine Bringschuld. Geht die verkaufte Sache auf dem Versandweg verloren, so wird der Verkäufer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.
Das Gericht führte aus, dass sich die Schuld des Verkäufers bei Geschäften im Versandhandel, soweit es sich um eine Gattungsschuld handle, mit der Übergabe an die Transportperson im Sinne von § 243 Abs. 2 BGB auf die übergebene Sache beschränke. Gehe die verkaufte Sache daraufhin auf dem Versandweg verloren, so werde der Verkäufer von seiner Verpflichtung zur Leistung frei.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Koblenz, Urteil vom 21.06.2006
- 151 C 624/06 -
Ebay-Kunden dürfen ersteigerte Ware persönlich beim Verkäufer abholen
Leistungsort bei Internet-Auktionen
Ebay-Kunden dürfen die ersteigerte Ware auch direkt beim Verkäufer abholen, wenn ihnen die Versandkosten zu hoch erscheinen. Das hat das Amtsgericht Koblenz entschieden.
Im Fall ersteigerte ein Kunde bei Ebay zwei Fahrradsättel für insgesamt einen Euro. Die Versandkosten sollten acht Euro betragen. Diese wollte der Ersteigerer sparen und entschied sich, die Ware beim Verkäufer selbst abzuholen. Der Verkäufer lehnte dies jedoch ab und bestand auf Zahlung von neun Euro.Vor dem Amtsgericht Koblenz erlitt der Verkäufer eine Niederlage. Das Gericht... Lesen Sie mehr
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