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Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Beschluss vom 01.02.2022
- 6 CE 21.2708 -
Bund darf Vizepräsidentenstelle am Bundesfinanzhof vorläufig nicht besetzen
Leistungsvergleich der Bewerber rechtsfehlerhaft
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschlüssen drei Beschwerden der Bundesrepublik Deutschland zurückgewiesen und damit die Stellenbesetzung für das Vizepräsidentenamt am Bundesfinanzhof (BFH) vorläufig untersagt.
Im Auswahlverfahren um das seit 1. November 2020 unbesetzte Vizepräsidentenamt hatte sich das Bundesjustizministerium für eine Bewerberin entschieden, die derzeit als Präsidentin eines Finanzgerichts tätig ist. Diese hatte sich u.a. gegen drei Vorsitzende Richter und Vorsitzende Richterinnen am BFH durchgesetzt. Den gegen die Auswahlentscheidung erhobenen Eilanträgen der drei Konkurrenten hatte das Verwaltungsgericht München mit Beschlüssen vom 14. Oktober 2021 stattgegeben und der Bundesrepublik Deutschland untersagt, die Vizepräsidentenstelle mit der Bewerberin zu besetzen, solange keine neue Auswahlentscheidung über die Bewerbungen der Konkurrenten... Lesen Sie mehr