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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Leitplanke“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 24.05.2007
- 12 U 205/06 -
Leitplanke beschädigt - Weiterfahrt ist Fahrerflucht - Versicherung muss nicht zahlen
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
Auch ein Autofahrer, der "nur" eine Leitplanke beschädigt, muss am Unfallort bleiben. Dies geht aus einem Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor. Die Versicherung kann im einem solchen Fall die Regulierung des Schadens verweigern.
Im zugrunde liegenden Fall war ein Autofahrer mehrfach mit einer Leitplanke kollidiert. Der Autofahrer war der Auffassung, dass nicht viel passiert sei und verließ den Unfallort. Die Versicherung weigerte sich später, den Schaden auszugleichen, weil der Autofahrer am Unfallort hätte bleiben müssen. Der Mann verklagte die Versicherung.Das Oberlandesgericht Brandenburg wies die Klage ab. Es entschied, dass die Versicherung von ihrer Leistungspflicht nach § 7 I Abs. 2 Nr. 1, V Abs. 4 AKB in Verbindung mit § 6 Abs. 3 VVG frei geworden ist, weil der Autofahrer die Aufklärungspflicht verletzt habe.Die dem Versicherungsnehmer... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Beschluss vom 31.05.2006
- 3 U 27/06 -
Unfallflucht kostet nicht immer Kasko-Versicherungsschutz
Versicherungsschutz bleibt, wenn Interessen des Versicherers nicht ernsthaft gefährdet waren
Wer unerlaubt die Unfallstelle verlässt (sog. Unfallflucht), muss deshalb noch lange nicht zwangsläufig den Schutz seiner Kaskoversicherung verlieren. Dies geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hervor.
Im vorliegenden Fall prallte eine Frau im Dezember 2003 gegen 19.40 Uhr auf eisglatter Autobahn gegen eine Leitplanke. Es entstand ein Schaden von ca. 500,- € an der Leitplanke. Wegen der Fahrbahnglätte ereigneten sich in diesem Autobahnbereich mehrere Verkehrsunfälle. Nach etwa 10-15 Minuten fuhr die Frau weiter. Gleich am nächsten Morgen um 8.30 Uhr meldete die Frau der Polizeistation... Lesen Sie mehr
Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 04.04.1996
- 2 S 9705/95 -
Unfallflucht bleibt folgenlos - Versicherung muss zahlen
Nur geringes Verschulden
Fahrerflucht ist nicht nur strafbar, sondern gefährdet auch den Versicherungsschutz. Wer sich nach einem Verkehrsunfall unerlaubt von der Unfallstelle entfernt, ohne die erforderlichen Feststellungen zu ermöglichen, verletzt seine vertragliche Aufklärungspflicht mit der Folge, daß die Fahrzeugversicherung von der Leistungspflicht frei wird.Dieser Grundsatz gilt jedoch nicht ausnahmslos. Bleibt der Verstoß im Ergebnis ohne Folgen und wiegt das Verschulden nicht allzu schwer, so behält der Versicherte seinen Entschädigungsanspruch. Das stellte das Landgericht Nürnberg-Fürth in einem Zivilurteil klar.
Der 43 Jahre alte Autofahrer war nachts gegen 1.30 Uhr auf der Autobahn - möglicherweise wegen Eisglätte - von der Fahrspur abgekommen und hatte die Mittelschutzplanke gestreift. Dabei wurden die Leitplanke und sein eigenes Fahrzeug beschädigt. Obwohl er den Anstoß bemerkte, verließ er die Unfallstelle, ohne ausreichend lange zu warten. Er meldete sich auch nicht gleich bei der nächsten... Lesen Sie mehr
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