die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Leitungswasserschaden“ veröffentlicht wurden
Landgericht Ingolstadt, Urteil vom 14.02.2023
- 21 O 3045/21 -
Hausverwaltung als Versicherungsnehmerin der Wohngebäudeversicherung: Keine Klagebefugnis des Wohnungseigentümers
Interesse der Versicherung nur mit Versicherungsnehmer verhandeln zu müssen
Ist nur die Hausverwaltung Versicherungsnehmerin der Wohngebäudeversicherung, so steht dem Wohnungseigentümer keine Klagebefugnis zu. Es besteht ein erkennbares und nachvollziehbares Interesse des Vermieters nur mit dem Versicherungsnehmer verhandeln zu müssen. Dies hat das Landgericht Ingolstadt entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2018 kam es in einer Eigentumswohnung in Bayern zu einem Austritt von Leitungswasser, wodurch die darunter befindliche Wohnung beschädigt wurde. Da sich die Wohnungseigentümergemeinschaft weigerte Ansprüche gegen die Wohngebäudeversicherung geltend zu machen, erhoben die Eigentümer der Wohnung selber Klage gegen die Versicherung. Im Versicherungsschein stand aber die Hausverwaltung als Versicherungsnehmerin.Das Landgericht Ingolstadt wies die Klage als unzulässig ab. Den Klägern stehe nicht die Klagebefugnis zu. Vielmehr sei allein die Hausverwaltung klagebefugt, da sie als... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.09.2022
- V ZR 69/21 -
Gebäudeversicherung: Wohnungseigentümer müssen sich Versicherungs-Selbstbehalt im Schadensfall teilen
BGH zur Verteilung des im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarten Selbstbehalts auf die Wohnungseigentümer
Bei einem Leitungswasserschaden, der im räumlichen Bereich des Sondereigentums eines Wohnungseigentümers eingetreten ist, ist der im Gebäudeversicherungsvertrag vereinbarte Selbstbehalt - vorbehaltlich einer abweichenden Regelung - von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich zu tragen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft. Zu der Anlage gehören die Wohnungen der Beklagten und die gewerbliche Einheit der Klägerin. Die Gemeinschaft unterhält eine Gebäudeversicherung, die neben anderen Risiken auch Leitungswasserschäden abdeckt (sog. verbundene Gebäudeversicherung). Der Versicherungsschutz besteht für das gesamte Gebäude, ohne dass zwischen Sonder-... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 21.03.2022
- 8 U 3825/21 -
Auswahl des Fachunternehmens zur Sanierung eines Leitungswasserschadens begründet keine Schadensersatzhaftung des Wohngebäude-/Hausratsversicherers
Geschuldet ist lediglich die ordnungsgemäße Auswahl eines geeigneten Unternehmens
Die Auswahl eines Fachunternehmens zur Sanierung eines Leitungswasserschadens durch den Wohngebäude- bzw. Hausratsversicherer begründet keine Schadensersatzhaftung des Versicherers. Der Versicherer schuldet nur die Auswahl eines geeigneten Unternehmens. Dies das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juli 2017 kam es in einem Einfamilienhaus in Bayern zu einem Leitungswasserschaden. Die Gebäude- bzw. Hausratsversicherung hat den Schaden reguliert und ein Fachunternehmen ausgewählt, welches die Sanierungsarbeiten ausführen sollte. Der Hauseigentümer hat das entsprechende Angebot des Fachunternehmens angenommen. Mit der Behauptung,... Lesen Sie mehr
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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 20.05.2021
- 2-13 S 149/19 -
Leitungswasserschaden an Sonder- und Gemeinschaftseigentum: Keine Auferlegung der Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherung auf Sondereigentümer
Wohnungseigentümergemeinschaft trägt Selbstbeteiligung allein
Kommt es zu einem Leitungswasserschaden an einem Sondereigentum und dem Gemeinschaftseigentum, so kann dem geschädigten Sondereigentümer nicht die Selbstbeteiligung der Gebäudeversicherung auferlegt werden. Vielmehr trägt die Wohnungseigentümergemeinschaft die Selbstbeteiligung allein. Dies hat das Landgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einer Wohnungseigentumsanlage in Hessen kam es zu einem Leitungswasserschaden, von dem eine Eigentumswohnung und das Gemeinschaftseigentum betroffen war. Die Gebäudeversicherung regulierte zwar den Schaden, jedoch verlangte die Wohnungseigentümergemeinschaft, dass die Selbstbeteiligung in Höhe von 1.000 EUR zwischen der Gemeinschaft und... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Nürnberg, Beschluss vom 03.02.2021
- 8 U 3471/20 -
Wasseraustritt aus zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dienendes Drainagerohr außerhalb des Gebäudes stellt keinen Leitungswasserschaden dar
Keine Schadensregulierungspflicht für Wohngebäudeversicherung
Kommt es an einem außerhalb eines Gebäudes liegenden Drainagerohr, welches zum Sammeln und Ableiten von Sickerwasser dient, zu einem bestimmungswidrigen Wasseraustritt, so liegt kein Leitungswasserschaden in der Wohngebäudeversicherung vor. Dies hat das Oberlandesgericht Nürnberg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines mit einem Einfamilienhaus bebauten Grundstücks beanspruchten erstmals im Jahr 2016 ihre Wohngebäudeversicherung wegen eines Wasserschadens im Kellerbereich. Hintergrund dessen war, dass das Abwasserrohr außerhalb des Gebäudes gebrochen und verstopft war. Dadurch kam es zu einem Rückstau von Abwasser, der auch die an die... Lesen Sie mehr