die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „lesbare Unterschrift“ veröffentlicht wurden
Verwaltungsgericht Aachen, Urteil vom 25.05.2023
- 4 K 1827/22 -
Unterschrift auf Personalausweis setzt Erkennbarkeit von Buchstaben einer üblichen Schrift und Wiedergabe zumindest des Familiennamens voraus
Unzulässig sind Symbole, Zeichen, willkürliche Striche und Linien sowie Namensabkürzungen
Die Unterschrift auf einem Personalausweis setzt voraus, dass Buchstaben einer üblichen Schrift erkennbar sind und zumindest der Familienname wiedergegeben wird. Unzulässig sind Symbole, Zeichen, willkürliche Striche und Linien sowie Namensabkürzungen. Dies hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Verwaltungsgericht Aachen im Jahr 2023 über die Anforderungen an einer Unterschrift unter einem Personalausweis zu entscheiden.Das Verwaltungsgericht Aachen entschied, dass die in einem Personalausweis zu leistende Unterschrift ein erkennbar aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraussetze, das sich als Wiedergabe zumindest des Familiennamens darstellt. Erforderlich sei zudem ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der charakteristische, die Nachahmung erschwerende Merkmale aufweist, und die Absicht einer vollen... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.10.1991
- XI ZB 6/91 -
Unterschrift muss nicht einzelne Buchstaben klar erkennen lassen oder ganz lesbar sein
Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden, individuell gestalteten Namenszuges genügt
Die Unterschrift unter Schriftsätzen muss nicht einzelne Buchstaben klar erkennen lassen oder ganz lesbar sein. Es genügt vielmehr, dass ein Namenszug vorliegt, der die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnet und individuell gestaltet ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde im April 1991 eine Berufung als unzulässig verworfen, weil die Berufungsbegründung nach Auffassung des Berufungsgerichts keine ordnungsgemäße Unterschrift des Rechtsanwalts enthalten habe. Die Unterschrift begann mit einer stark vereinfachten Form des Buchstabens G und setzte sich als längere waagerechte Linie fort, die nur leicht gewellt war. Über... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Konstanz, Urteil vom
- S 11 AS 527/13 -
Unterschrift unter Urteil muss nicht leserlich sein
Identität des Unterschreibenden muss erkennbar sein
Die Unterschrift eines Richters unter ein Urteil muss nicht lesbar sein. Die Unterschrift muss lediglich ein die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnender individueller Schriftzug sein, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist und sich als Unterschrift eines Namens darstellt. Dies entschied das Sozialgericht Konstanz.
Das Jobcenter lehnte es ab, dem 1952 geborenen Kläger aus Singen Grundsicherungsleistungen zu gewähren, da diese Unterlagen zu seiner Hilfebedürftigkeit nicht vorgelegt hatte. Nach Vorlage der Unterlagen im gerichtlichen Eilverfahren, verpflichtete das Sozialgericht das Jobcenter, vorläufig Leistungen zu erbringen. Es lehnte aber zugleich den Prozesskostenhilfeantrag wegen Mutwilligkeit... Lesen Sie mehr