die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „letztwillige Verfügung“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 02.01.1969
- 15 W 490/68 -
Vorlage eines Erbscheins zur Grundbuchberichtigung nur bei bestehenden wirklichen Zweifeln hinsichtlich der Testierfähigkeit des Erblassers
Bloße Möglichkeit der Testierunfähigkeit genügt nicht
Möchte der Alleinerbe das Grundbuch berichtigen lassen, so genügt grundsätzlich die Vorlage einer letztwilligen Verfügung sowie die Niederschrift über die Eröffnung der Verfügung. Die Vorlage eines Erbscheins kann vom Grundbuchamt nur dann verlangt werden, wenn wirkliche Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestehen. Die bloße Möglichkeit der Testierunfähigkeit genügt dagegen nicht. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: In einem gemeinsamen Erbvertrag zweier Eheleute wurde ihr Sohn als Alleinerbe des Letztversterbenden eingesetzt. Nach dem Tod des letztverstorbenen Vaters beantragte der Sohn die Berichtigung des Grundbuchs. Er legte dazu sowohl den Erbvertrag als auch die Niederschrift zur Eröffnung des Vertrags vor. Aus der Niederschrift ergab sich, dass zwei Schwestern des Alleinerben erklärten, dass sie die Gültigkeit des Erbvertrags nicht anerkannten, da ihre Mutter bei der Beurkundung des Erbvertrags nicht mehr in der Lage gewesen sein soll, ihre Angelegenheiten selbst zu besorgen.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht München, Beschluss vom 31.10.2014
- 34 Wx 293/14 -
Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zur Testtierunfähigkeit
Krankhafte Störung muss Erwägungen und Willensentschlüsse beeinträchtigen
Nicht jede auch schwerwiegende geistige Erkrankung führt zu einer Testierunfähigkeit. Dazu ist vielmehr erforderlich, dass die krankhafte Störung die Erwägungen und Willensentschlüsse bei Errichtung einer letztwilligen Verfügung beeinträchtigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts München hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall ging es um die Testierfähigkeit eines Erblassers und um die Wirksamkeit eines im März 2009 errichteten notariellen Testaments. So lagen medizinische Gutachten vor, die die Geschäftsfähigkeit des Erblassers aufgrund geistiger Erkrankungen zumindest teilweise in Frage stellten. Kurz vor der Errichtung eines notariellen Testaments stellten mehrere andere... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 09.07.2014
- 2 Wx 188/14 -
Formulierung "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar
Verstoß gegen Drittbestimmungsverbot gemäß § 2065 Abs. 2 BGB
Die Formulierung "Wer mir in den letzten Stunden beisteht, übergebe ich Alles" stellt keine wirksame Erbeinsetzung dar. Denn die Person des Bedachten kann ohne Klärung der Frage nach dem "Beistehen" und den "letzten Stunden" durch einen Dritten, wie etwa durch ein Gericht, nicht beantwortet werden. Es würde daher ein Verstoß gegen das Drittbestimmungsverbot aus § 2065 Abs. 2 BGB vorliegen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem im Februar 2013 die Erblasserin verstarb, machte ihr Nachbar die Alleinerbschaft geltend und beantragte die Erteilung eines entsprechenden Erbscheins. Er verwies zur Begründung auf ein von der Erblasserin im September 2009 handgeschriebenes und unterschriebenes Schreiben, in welchem stand: "Wer mir in den letzten Stunden beisteht,... Lesen Sie mehr