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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lichteinfall“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 20.02.2018
- 12 U 40/17 -
Anwohnerin muss nächtlichen Lichteinfall durch Kirchturmbeleuchtung dulden
Kirchturmbeleuchtung in Tauberbischofsheim muss nicht abgeschaltet werden
Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden, dass eine Anwohnerin eine Kirchturmbeleuchtung mit einem Lichteinfall in ihre Wohnung dulden muss. Das Gericht berief sich in seiner Entscheidung auf das Gutachten eines Sachverständigen, dessen Messungen ergeben hatten, dass die von der Kirchturmbeleuchtung ausgehenden Lichteinwirkungen auf die betroffene Wohnung nur unwesentlich sind.
Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Seit Dezember 2015 wird der Kirchturm der Stadtkirche Tauberbischofsheim ab Einsetzen der Dämmerung bis zum Anbruch des Tageslichts mit LED-Scheinwerfern angestrahlt. Außerdem ist die obere Balustrade des Turms mit umlaufenden LED-Leuchtleisten ausgestattet. Die Beleuchtung führt zu einem Lichteinfall in die Eigentumswohnung der Klägerin. Die Klägerin will eine Abschaltung der Lichtanlage erreichen. Sie macht geltend, dass ihre Schlaf- und Ruheräume mit der mehrfachen Lichtstärke einer hellen Vollmondnacht ausgeleuchtet würden. Zudem sei die Lichtfarbe Kaltweiß besonders störend.Das... Lesen Sie mehr
Landgericht Trier, Hinweisbeschluss vom 11.01.2017
- 1 S 151/16 -
An Grundstücksgrenze befindlicher nachbarlicher Holzstapel mit einer Höhe von unter 2 Metern muss nicht entfernt werden
Entzug von Lichteinfall begründet als negative Immission kein Beseitigungsanspruch
Ein direkt an der Grundstücksgrenze befindlicher Brennholzstapel mit einer Höhe von unter zwei Metern und einer Breite von 40 cm, muss selbst dann nicht entfernt werden, wenn der Stapel acht Meter lang ist. Die Abstandsgrenze des § 8 Abs. 6 der Landesbauordnung von Rheinland-Pfalz (LBauO RP) ist unbeachtlich. Der Entzug von Lichteinfall durch den Holzstapel kann als negative Immission kein Beseitigungsanspruch nach § 906 Abs. 1 BGB begründen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Trier hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerte sich ein Grundstückseigentümer im Jahr 2015 über einen Brennholzstapel, den der Nachbar direkt an der Grundstücksgrenze errichtet hatte. Der Holzstapel hatte eine Höhe von unter zwei Metern, eine Breite von 40 cm und eine Länge von acht Metern. Der Grundstückseigentümer hielt den Brennholzstapel für zu hoch und befürchtete, dass durch ihn seine... Lesen Sie mehr
Verwaltungsgericht Koblenz, Urteil vom 26.04.2017
- 2 K 1352/16.KO -
Soldat hat keinen Anspruch auf "Bunkerzulage" bei Arbeit in Fliegerhorst-Gebäude mit natürlichem Licht und Belüftungsanlage
Staffelgefechtsstand kann nicht als verbunkerte Anlage angesehen werden
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Soldat, der in einem Staffelgefechtsstand arbeitet, der eine direkte Zufuhr von natürlichem Licht und Außenluft besitzt, keinen Anspruch auf eine sogenannte "Bunkerzulage" hat.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens, ein Soldat, erhielt bis Ende Juli 2016 die sogenannte Bunkerzulage. Er geht auf dem Fliegerhorst in Büchel seinem Dienst in einem Gebäude nach, das in Stahlbetonweise errichtet ist und als Staffelgefechtsstand genutzt wird. Das Gebäude hat keine Fenster und verfügt über eine Belüftungsanlage. Das Personal kann das Gebäude jederzeit verlassen.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Mitte, Urteil vom 26.02.2014
- 119 C 408/13 -
Kein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung eines am Balkon angebrachten Transparentes mit der Aufschrift: "Wir lassen uns nicht Luxussanieren!"
Verringerung des Lichteinfalls und Sichtbegrenzung durch Mehrfachlagen von Netzplanen vor Balkon begründet Beseitigungsanspruch der Mieter
Bringen die Mieter einer Wohnung an ihrem Balkon ein Transparent mit der Aufschrift "Wir lassen uns nicht luxussanieren!" an, so kann der Vermieter dessen Beseitigung nicht verlangen, wenn dadurch die Mietsache nicht beschädigt wird. Es steht demgegenüber den Mietern aber ein Beseitigungsanspruch zu, wenn der Vermieter zur Verdeckung des Transparents vor dem Balkon eine mehrfache Lage von Netzplanen befestigt und es dadurch zu einer Verringerung des Lichteinfalls und zu einer Sichtbegrenzung führt. Dies hat das Amtsgericht Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nachdem die Vermieterin im Herbst 2011 die Ausführung von Modernisierungsarbeiten ankündigte, brachten die Mieter einer im Haus befindlichen Wohnung auf ihrem Balkon ein Transparent mit der Aufschrift"Wir lassen uns nichtLuxussanieren!"an. Die Vermieterin ließ sich davon nicht beeindrucken und stellte... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 06.11.2013
- 67 S 502/11 -
Durch Modernisierungsarbeiten verringerter Lichteinfall rechtfertigt Mietminderung von 24 %
Modernisierung bewirkte Verkleinerung der Fensterflächen
Werden durch die Modernisierungsarbeiten die Fensterflächen verkleinert und kommt es daher zu einem verringerten Lichteinfall, kann dies eine Mietminderung von 24 % rechtfertigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Rahmen von Modernisierungsarbeiten an einem Wohnhaus im Jahr 2008 wurden eine Wärmedämmung angebracht sowie neue Fenster eingebaut. Durch die Arbeiten hat sich jedoch die Fensterfläche um fast 29 % verringert. Dadurch kam es zu einem verringerten Lichteinfall. Der Mieter einer Wohnung minderte daraufhin seine Miete. Da die Vermieterin... Lesen Sie mehr
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Landgericht Hamburg, Urteil vom 05.07.2001
- 333 S 13/01 -
Großbaustelle in unmittelbarer Nachbarschaft rechtfertigt erhebliche Mietminderung
Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm, Gestank, Staub sowie eingeschränkter Lichteinfall und Ausblick rechtfertigt Mietminderung von 35 %
Geht von einer in unmittelbarer Nachbarschaft liegenden Großbaustelle eine erhebliche Lärm-, Geruchs- und Staubbeeinträchtigung aus und kommt es zu einem eingeschränkten Lichteinfall und Ausblick, rechtfertigt dies eine Mietminderung von 35 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall fanden etwa 50 m von einer Mietwohnung entfernt, die Hauptarbeiten für die Errichtung der vierten Elbtunnelröhre statt. Aufgrund der Baustellenausfahrt und -einfahrt sowie der offenen Bauweise kam es zu einer erheblichen Belästigung. Zudem befand sich etwa in 10 m Entfernung von der Wohnung ein zum Schallschutz errichteter Bauzaun. Aufgrund dieser Umstände... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Wandsbek, Urteil vom 08.02.2002
- 716A C 265/01 -
Verschattung und eingeschränktes Sichtfeld durch nachträglich angebauten Balkon rechtfertigen Mietminderung von 10 %
Mietsache mit Mangel behaftet
Wird durch den nachträglichen Anbau eines Balkons der Lichteinfall und das Sichtfeld der darunter liegenden Wohnung eingeschränkt, so liegt ein Mietmangel vor. Dieser rechtfertigt eine Mietminderung von 10 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Wandsbek hervor.
Im zugrunde liegenden Fall baute die Vermieterin im Dezember 2000 an einer Wohnung einen Balkon an. Dieser hatte eine Länge von 7 m und eine Tiefe von 1,50 m. Die Mieter der darunter liegenden Wohnung beschwerten sich daraufhin über den verminderten Lichteinfall sowie das eingeschränkte Blickfeld und minderten daher ihre Miete. Der Balkonboden befand sich unmittelbar oberhalb der Fenster... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Fürth, Urteil vom 17.10.2006
- 310 C 1727/06 -
Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit Sanierungsarbeiten rechtfertigen keine Mietminderung
Sanierungsarbeiten gehören zum allgemeinen Lebensrisiko
Sanierungsarbeiten gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Kommt es daher im Rahmen solcher Arbeiten zu Beeinträchtigungen der Wohnqualität, so rechtfertigt dies keine Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Fürth hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall beschwerten sich die Mieter einer Wohnung über Belästigungen aufgrund von Sanierungsarbeiten an einer Brücke. So soll es zu erheblichen Lärmstörungen gekommen sein, die ein Öffnen der Fenster unmöglich machten. Weiterhin sei der Balkon angesichts der durch die Arbeiten entstandenen Staubentwicklung nicht nutzbar gewesen. Zudem wurden Bäume gefällt, so... Lesen Sie mehr
Landgericht Berlin, Urteil vom 19.12.2003
- 64 S 353/03 -
Keine Mietminderung wegen Lichteinfalls durch Leuchtreklame in die Wohnung
Kein Mietmangel in der Großstadt
Fällt durch eine Leuchtreklame Licht in die Wohnung eines Mieters, so stellt dies jedenfalls in einer Großstadt keinen Mietmangel dar. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall bewohnte ein Mieter eine Wohnung, die nahe an den Gropiuspassagen, einem großen Kaufcenter in Berlin-Neukölln, belegen war. Nach der Errichtung einer neuen Leuchtreklame an den Gropiuspassagen fiel Licht in die Wohnung des Mieters. Dieser sah hierin einen Mangel und minderte die Miete.Das Landgericht Berlin folgte dem Mieter nicht. Es konnte... Lesen Sie mehr
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