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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Lichthupe“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Mannheim, Urteil vom 01.02.1957
- 8 Ds 96/56 -
Dichtes Auffahren auf einen PKW auf der Autobahn mit mehrmaliger Betätigung der Hupe und des Lichtzeichens begründet Strafbarkeit wegen Nötigung
Anwendung von Gewalt durch Auffahrenden
Wer auf der Autobahn mit seinem Fahrzeug dicht auf ein vorausfahrenden PKW auffährt und zudem mehrmals die Hupe und das Lichtzeichen betätigt, wendet Gewalt an und macht sich daher wegen Nötigung (§ 240 StGB) strafbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Mannheim hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 1956 befuhr ein Mercedesfahrer mit einer Geschwindigkeit von etwa 140 bis 150 km/h die Überholspur einer Autobahn. Vor ihm fuhr mit einer Geschwindigkeit von 110 km/h ein Ford. Als der Mercedesfahrer auf den Ford aufschloss, passte er sich seiner Geschwindigkeit an und fuhr eine Weile hinter ihm her. Da dem Mercedesfahrer es aber zu langsam voran ging und er wegen vorhandener Fahrzeuge nicht auf die rechte Spur ausweichen konnte, fuhr er unter mehrmaliger Betätigung der Hupe und des Lichtzeichens auf etwa 5 m an den Ford heran. Dieser wurde dadurch so beängstigt, dass er nach rechts auswich... Lesen Sie mehr
Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 29.03.2007
- 2 BvR 932/06 -
BVerfG: Drängeln im Stadtverkehr kann strafbare Nötigung sein
Immer sind die Umstände des Einzelfalls entscheidend
Dichtes, bedrängendes Auffahren auf den Vordermann kann – insbesondere bei gleichzeitigem Betätigen von Lichthupe und Hupe – den Tatbestand der Nötigung gemäß § 240 Strafgesetzbuch erfüllen und zwar auch dann, wenn es im innerörtlichen Verkehr stattfindet. Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht.
Damit war die Verfassungsbeschwerde eines wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe verurteilten Beschwerdeführers erfolglos. Der Beschwerdeführer war mit seinem Fahrzeug innerorts über eine Strecke von knapp 300 Metern bei einer Geschwindigkeit von 40 bis 50 km/h einem vor ihm fahrenden Verkehrsteilnehmer dicht aufgefahren, um diesen zu schnellerem Fahren oder einer Freigabe... Lesen Sie mehr
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