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Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 17.12.2015
- 2-09 S 45/11 -
Wohneigentumsrecht: Anbringen von Fenstern und Lichtspots stellt genehmigungspflichtige bauliche Veränderung dar
Verjährung eines Beseitigungsanspruchs führt nicht zur Legalisierung einer baulichen Veränderung
Bringt ein Wohnungseigentümer Fenster und Lichtspots an, so liegt darin eine bauliche Veränderung im Sinne des § 22 WEG, die von den davon betroffenen Wohnungseigentümern genehmigt werden muss. Liegt die Genehmigung nicht vor, können die betroffenen Wohnungseigentümer auf Beseitigung klagen. Ist der Beseitigungsanspruch verjährt, so wird dadurch die bauliche Veränderung nicht legalisiert. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall brachten die Eigentümer einer Wohnung Fenster und Lichtspots an. Da sich eine andere Wohnungseigentümerin dadurch beeinträchtigt fühlte, erhob sie Klage auf Beseitigung.Das Landgericht Frankfurt am Main entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr habe ein Anspruch auf Beseitigung der Fenster und der Lichtspots zugestanden. Dabei habe es sich um bauliche Veränderungen im Sinne von § 22 WEG gehandelt, die einer Genehmigung der Klägerin bedurft haben. Denn diese sei durch die baulichen Maßnahmen über das in § 14 WEG bestimmte Maß hinaus in ihren Rechten beeinträchtigt worden. Die Fenster und Lichtspots... Lesen Sie mehr
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