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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Liposuktion“ veröffentlicht wurden
Sozialgericht Stuttgart, Gerichtsbescheid vom 23.05.2019
- S 8 KR 6594/18 -
Kein Anspruch auf stationär durchgeführten Liposuktion der Beine als Naturalleistung
Behandlungsmethode entspricht nicht Anforderungen des Qualitätsgebots
Das Sozialgericht Stuttgart hat entschieden, dass nach dem derzeit geltenden Recht kein Anspruch auf Versorgung mit einer stationär durchgeführten Liposuktion der Beine als Naturalleistung besteht, da diese Behandlungsmethode nicht den Anforderungen des Qualitätsgebots (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V) entspricht. Etwas anderes ergibt sich derzeit auch nicht aufgrund der am 10. April 2018 in Kraft getretenen Erprobungs-Richtlinie Liposuktion.
Im zugrunde liegenden Fall wies das Sozialgericht Stuttgart zunächst die erste Klage der Klägerin auf Versorgung mit einer ambulanten Liposuktion ab. Die hiergegen eingelegte Berufung nahm die Klägerin nach einem Hinweis des Berichterstatters zurück. Zugleich stellte die Klägerin bei ihrer beklagten Krankenkasse einen Antrag auf Gewährung einer stationären Liposuktion beider Beine entsprechend der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 24. April 2018 (Az. B 1 KR 13/16 R), welcher von der Beklagten mit der Begründung abgelehnt wurde, dass Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung keinen Anspruch auf Regelversorgung mit einer Liposuktion... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Oldenburg, Urteil vom 11.01.2018
- S 63 KR 53/14 -
Krankenversicherung muss Kosten für medizinisch notwendige Liposuktion übernehmen
Behandlung ist Rahmen einer stationären Krankenhausbehandlung vom Träger der gesetzlichen Krankenversicherung zu erstatten
Das Sozialgericht Oldenburg hat entschieden, dass der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung verpflichtet ist, eine medizinisch notwendige Fettabsaugung (Liposuktion) im Rahmen einer stationären Behandlung als Krankenkassenleistung zu übernehmen.
Die 1969 geborene Klägerin des zugrunde liegenden Falls, die unter einem Lipödem der Beine leidet, hatte bereits im Jahr 2011 vor dem Sozialgericht Oldenburg die Durchführung einer Liposuktionsbehandlung erstritten und diese 2013 in Anspruch genommen. Im September 2013 beantragte die Klägerin bei der Krankenkasse erneut die Durchführung einer Liposuktionsbehandlung, weil sie in den... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Detmold, Urteil vom 02.03.2018
- S 3 KR 604/15 -
Krankenkasse muss Kosten für Liposuktionsbehandlung nicht übernehmen
Liposuktion fehlt es an einwandfrei geführten Studien zur Wirksamkeit und Empfehlung der Behandlungsmethode
Das Sozialgericht Detmold hat entschieden, dass die Krankenkasse nicht verpflichtet ist, die Kosten für eine Liposuktionsbehandlung zu übernehmen.
Die 1978 geborene Versicherte des zugrunde liegenden Streitfalls leidet unter einer krankhaften Fettverteilungsstörung (sogenanntes Lipödem). Trotz Empfehlung der behandelnden Ärzte lehnte die beklagte Krankenkasse die Kostenübernahme für eine chirurgische Therapie der Erkrankung mittels Fettabsaugung (Liposuktion) ab. Sie verwies auf physikalische Maßnahmen in Form von Lymphdrainage... Lesen Sie mehr
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Finanzgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 27.09.2017
- 7 K 1940/17 -
Aufwendungen für Liposuktion können nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden
Liposuktion bei Lipödem keine anerkannte Standardtherapie
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Aufwendungen für eine Liposuktion steuerlich nicht als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden können.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls machte im Streitjahr 2007 Aufwendungen für eine Liposuktion an den Armen und Beinen in Höhe von 11.520 Euro als außergewöhnliche Belastungen geltend. Sie litt an einem Lipödem. Ihr behandelnder Arzt bescheinigte, dass die Operation aus medizinischer Sicht notwendig sei. Sie vermeide eine lebenslange Lymphdrainage und Kompression. Die Krankenkasse... Lesen Sie mehr
Sozialgericht Düsseldorf, Urteil vom 03.12.2015
- S 27 KR 371/15 -
Verspätete Entscheidung der Krankenkasse über Leistungsantrag führt zu Kostenübernahmepflicht
Krankenkasse muss innerhalb von drei Wochen über Leistungsantrag entscheiden
Das Sozialgericht Düsseldorf hat die Barmer GEK verurteilt, einer Versicherten eine ambulante Liposuktion (Fettabsaugung) an den oberen und unteren Extremitäten als Sachleistung zu erbringen, weil die Ablehnung der Kostenübernahme durch die Krankenkasse deutlich zu spät erfolgte.
Die 29 Jahre alte aus Langenfeld stammende Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist bei der Beklagten gesetzlich krankenversichert. Ihren im Dezember 2014 bei der Beklagten gestellten Antrag, dem eine befürwortende Stellungnahme zweier Fachärzte beigefügt war, lehnte die Beklage erst etwa fünf Wochen später ab.Das Sozialgericht Düsseldorf gab der dagegen... Lesen Sie mehr
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Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 05.02.2013
- L 1 KR 391/12 -
Medizinisch notwendige Fettabsaugung im Krankenhaus wird auf Kosten der Krankenkasse durchgeführt
Krankenkasse muss stationäre Liposuktion bezahlen
Ist eine stationäre Fettabsaugung medizinisch notwendig, kann sich die Krankenkasse nicht darauf berufen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss diese Behandlungsmethode nicht in Richtlinien empfohlen hat. Dies entschied das Hessische Landessozialgericht.
Im zugrunde liegenden Streitfall litt eine 29-jährige Frau aus Nordhessen an Armen, Beinen und Gesäß an einer schmerzhaften Fettgewebsvermehrung, einem so genannten Lipödem. Sie beantragte bei ihrer Krankenkasse die Kostenübernahme für eine Fettabsaugung (Liposuktion).Die Krankenkasse verwies darauf, dass die konservativen Therapiemöglichkeiten wie z.B. Gewichtsreduktion... Lesen Sie mehr
Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 07.07.2011
- L 8 KR 101/10 -
Anspruch auf eine ambulante Liposuktion scheitert an fehlender positiver Empfehlung des Gemeinsamen Bundesausschusses
Anspruch auf Behandlung umfasst nur Leistungen, deren Qualität und Wirksamkeit dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnis entsprechen
Krankenkassen sind nur zu den Leistungen verpflichtet, die sie allgemein als Sach- oder Dienstleistungen zu erbringen haben. Diese richten sich danach, ob sie vom Gemeinsamen Bundesausschuss positiv empfohlen worden sind. Dies bestätigte das Hessische Landessozialgericht.
Im vorliegenden Fall verlangte eine Frau die Kostenübernahme für drei ambulant vorgenommene Fettabsaugungen an Beinen und Hüften von ihrer Krankenkasse. Die Krankenkasse lehnte eine Kostenübernahme jedoch ab. Die Versicherte hatte zuvor unter Vorlage ärztlicher Bescheinigungen und Befundergebnisse sowie eines Kostenvoranschlags die Übernahme einer ambulanten Liposuktionsbehandlung beantragt.... Lesen Sie mehr
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