die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Löschwasservorhaltung“ veröffentlicht wurden
Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 18.03.2019
- 6 A 10460/18.OVG -
Kosten für Löschwasservorhaltung dürfen nicht in Wasserversorgungsgebühren mit einbezogen werden
Löschwasservorhaltung steht in keinem Zusammenhang mit Vorhaltung eines Wasseranschlusses
Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat entschieden, dass die Kosten für die Löschwasservorhaltung nicht in die Ermittlung der Höhe der Wassergebühren eingezogen werden dürfen.
Der beklagte Zweckverband Wasserversorgung Sickingerhöhe-Wallhalbtal (Landkreis Südwestpfalz) setzte für das Anwesen der Klägerin in Wallhalben eine Grundgebühr für die Vorhaltung eines Wasseranschlusses und eine Benutzungsgebühr für den Bezug von Trink- und Brauchwasser fest. Hiergegen erhob die Klägerin nach erfolgloser Durchführung eines Widerspruchverfahrens Klage mit der Begründung, die Wassergebühren enthielten zu Unrecht Kosten für die Löschwasser-vorhaltung.Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße gab der Klage statt. Die Berücksichtigung von Kosten für die Vorhaltung von Löschwasser bei der Ermittlung der Höhe der Wassergebühren sei rechtswidrig.... Lesen Sie mehr