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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Losveranstaltung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 08.02.2012
- OVG 1 S 20.11 -

Hausverlosung im Internet ist unzulässiges Glücksspiel

Verlosung stellt erlaubnis­pflichtiges, jedoch nicht erlaubnisfähiges Glücksspiel dar

Die Verlosung eines Hausgrundstücks über das Internet darf als unzulässiges Glücksspiel untersagt werden. Dies entschied das Ober­verwaltungs­gericht Berlin-Brandenburg und bestätigte damit eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Potsdam, mit dem das Gericht einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen eine entsprechende Verfügung abgelehnt hatte.

Der mittlerweile in Österreich wohnende Antragsteller des zugrunde liegenden Streitfalls wirbt (nach wie vor) im Internet für die "Erste legale Hausverlosung dieses Hauses in Deutschland". Er bietet über seine Internetpräsenz an, Lose gegen eine "Gebühr" von 59 Euro reservieren zu lassen. Sobald alle 13.900 Lose reserviert sind, soll die Verlosung stattfinden. Der Gewinner der Verlosung soll das Hausgrundstück erhalten. Sofern die Verlosung nicht stattfinde, solle die Reservierungsgebühr abzüglich entstandener Kosten erstattet werden. Das Innenministerium des Landes Brandenburg hatte die Verlosung als öffentliches Glücksspiel eingestuft und untersagt.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 15.03.2011
- 1 StR 529/10 -

BGH: Verurteilung wegen Betrugs durch "Hausverlosung" im Internet rechtskräftig

Vorwurf der unerlaubten Ausspielung kann nicht ausreichend nachgewiesen werden

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Mannes, der mittels eines unzulässigen Internet-Gewinnspiels eine ihm gehörende Doppelhaushälfte verlosen wollte, wegen Betruges in 18.294 tateinheitlichen Fällen für rechtskräftig erklärt.

Im zugrunde liegenden Fall veranstaltete der Angeklagte nach den Feststellungen des Landgerichts in der Zeit von Dezember 2008 bis Februar 2009 im Internet ein Gewinnspiel, bei dem als Hauptpreis eine ihm gehörende Doppelhaushälfte verlost werden sollte. Um an der Verlosung teilnehmen zu können, mussten die Spielteilnehmer eine Teilnahmegebühr von 19 Euro entrichten und mehrere Quizfragen... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Potsdam, Beschluss vom 12.01.2011
- VG 6 L 327/10 -

Verbot der Verlosung eines Wohngrundstücks via Internet vorläufig bestätigt

Hausverlosung ist als öffentliches Glücksspiel anzusehen und verstößt gegen Regelungen in Glücksspielstaatsvertrag

Die Verlosung eines Wohngrundstücks über das Internet verstößt gegen das in § 4 Abs. 4 GlüStV normierte Verbot, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten oder zu vermitteln. Dies entschied das Verwaltungsgericht Potsdam.

Der in Österreich ansässige Antragsteller des zugrunde liegenden Falls bewirbt mit seiner auch aus Brandenburg aufrufbaren Internetseite die Verlosung eines im Land Brandenburg belegenen Hauses mit Grundstück. Gegenwärtig wird über diese Internetseite Teilnahmewilligen angeboten, Lose hierfür reservieren zu lassen. Nach den Teilnahmebedingungen findet die Reservierungsgebühr in Höhe... Lesen Sie mehr

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Bundesfinanzhof, Urteil vom 19.08.2009
- II R 16/07 -

BFH: Keine Lotteriesteuer für Freilose

Freilos ist Spielgewinn für den keine Lotteriesteuer anfällt

Für Freilose, die mit gekauften Losen gewonnen werden und eine „zweite Gewinnchance“ bieten, fällt keine Lotteriesteuer an. Dies entschied der Bundesfinanzhof.

Der Lotteriesteuer unterliegen die im Inland veranstalteten öffentlichen Lotterien. Die Steuer beträgt 16 2/3 % vom Einsatz, der für den Erwerb der Lose zu zahlen ist.Das Verfahren vor dem Bundesfinanzhof betraf eine staatlich genehmigte Lotterie mit Rubbellosen, bei der eine Million Lose in den Verkauf gelangten. Mit diesen Losen konnten insgesamt 200.000 Freilose... Lesen Sie mehr

Bundesfinanzhof, Urteil vom 02.09.2008
- X R 8/06, X R 25/07 -

BFH: Preise aus betrieblichen Losveranstaltungen als Betriebseinnahmen?

Der Bundesfinanzhof hat entschieden, wie in Zusammenhang mit betrieblichen Losveranstaltungen erzielte Preise einkommensteuerrechtlich einzuordnen sind.

In der Sache X R 8/06 war der Kläger selbständiger Bezirksleiter einer Bausparkasse.Die Bausparkasse führte eine "Wettbewerbsauslosung für akquirierende Außendienstmitarbeiter" durch. Nach den Spielregeln wurde für jeden vermittelten Bausparvertrag 1 DM für die Auslosung einbehalten. Anfang 1997 gewann der Kläger einen BMW Z3, den er noch im Jahr 1997 für 51.000 DM veräußerte.... Lesen Sie mehr



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