die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Luftfahrzeughalterhaftung“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.11.2016
- VI ZR 694/15 -
BGH: Luftfahrzeughalterhaftung greift nur für nicht am Luftfahrzeugbetrieb beteiligte Geschädigte
Kein Schadensersatz für an Flugzeuglandung beteiligtes Flugsicherungsunternehmen
Die Luftfahrzeughalterhaftung des § 33 Abs. 1 des Luftverkehrsgesetzes (LuftVG) greift nur für solche Geschädigte, die am Betrieb des schadensstiftenden Flugzeugs nicht beteiligt waren. Daher kann ein Flugsicherungsunternehmen, welches auf die Flugzeuglandung Einfluss genommen hat, kein Schadensersatz für bei der Landung beschädigte technische Geräte verlangen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Januar 2005 rollte eine Boeing 747-200 bei der Landung auf dem Flughafen Düsseldorf aufgrund von Schneefalls über die Landebahn hinaus und zerstörte dabei technische Einrichtungen eines Flugsicherungsunternehmens. Das Unternehmen nahm auf dem Flughafen die Aufgaben der Flugsicherung war und stellte etwa die Fluglotsen. Aufgrund der zerstörten Geräte klagte das Flugsicherungsunternehmen gegen die Fluggesellschaft als Halterin der Boeing 747-200 auf Schadensersatz.Sowohl das Landgericht als auch das Oberlandesgericht Düsseldorf wiesen... Lesen Sie mehr