die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Luxusmodernisierung“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 31.08.2018
- 31 C 298/17 -
Anbau eines Fahrstuhls an mehrstöckiges Wohnhaus stellt keine Luxussanierung dar
Vermieter kann Modernisierungsmieterhöhung verlangen
Der Anbau eines Fahrstuhls an ein mehrstöckiges Wohnhaus stellt keine Luxussanierung dar, sondern eine Modernisierungsmaßnahme gemäß § 555 b Nr. 4 und 5 BGB. Dem Vermieter steht daher ein Anspruch auf eine Modernisierungsmieterhöhung gemäß § 559 BGB zu. Dies hat das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Anbau eines Aufzugs an das 5-stöckige Wohnhaus verlangte die Vermieterin von ihren Mietern eine Modernisierungsmieterhöhung. Einer der Mieter, der eine Wohnung im dritten Stock bewohnte, wehrte sich gegen die Mieterhöhung. Seiner Meinung nach sei der Anbau des Fahrstuhls nicht als Modernisierung zu werten, sondern als Luxussanierung. Die Vermieterin erhob aufgrund des Widerstands des Mieters Klage.Das Amtsgericht Brandenburg an der Havel entschied zu Gunsten der Vermieterin. Ihr stehe gemäß § 559 BGB ein Anspruch auf... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.04.2017
- V ZR 52/16 -
BGH: Grundstückseigentümer wird mit vorübergehender Errichtung einer Windkraftanlage nicht Eigentümer der Anlage
Verbindung mit Grundstück für gesamte wirtschaftliche Lebensdauer unerheblich
Durch die vorübergehende Errichtung einer Windkraftanlage auf einem Grundstück wird der Grundstückseigentümer nicht Eigentümer der Anlage. Die Windkraftanlage ist in diesem Fall ein Scheinbestandteil des Grundstücks im Sinne von § 95 Abs. 1 BGB. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Anlage für die gesamte wirtschaftliche Lebensdauer auf dem Grundstück verbleiben soll. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mitte 1990er Jahre wurde auf einem Grundstück eine Windkraftanlage errichtet. Die Anlage sollte bis zum Ablauf der wirtschaftlichen Lebensdauer nach 20 Jahren abgebaut werden. Der Bauherr pachtete die für die Errichtung und den Betrieb der Anlage notwendigen Flächen von der Grundstückseigentümerin. Im Mai 2014 wurde das Grundstück verkauft.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 23.10.2015
- I-22 U 57/15 -
Gemeinsame Haftung mehrerer Bauhandwerker aufgrund Mangel an errichtetem Einfamilienhaus
Jeweiliger Anteil der Werkleistungen für Mangel im Rahmen der Haftung gegenüber Bauherrn unerheblich
Beruht ein Mangel an einem neu errichteten Einfamilienhaus auf die Werkleistungen mehrerer Bauhandwerker, so haften diese dem Bauherrn gegenüber gesamtschuldnerisch. Auf den jeweiligen Anteil der Werkleistungen für den Mangel kommt es dabei gemäß § 830 Abs. 1 Satz 2 BGB nicht an. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall machten zwei Bauherrn nach der Fertigstellung ihres Einfamilienhauses gegen den Fenster-, Türen und Rollladenbauer, den Heizungs-, Sanitär-, Elektro- und Lüftungsbauer sowie den Trockenbauer Gewährleistungsansprüche geltend, da nach den Ergebnissen mehrerer Blower-Door-Tests diverse Undichtigkeiten am Neubau festgestellt wurden.... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Berlin-Mitte, Urteil vom 14.06.2017
- 17 C 158/16 -
Einbau eines Aufzugs trotz Haltepunkten auf Treppenpodesten zwischen den Geschossen und Wärmedämmung durch Polystyrol stellen hinzunehmende Modernisierungsmaßnahmen dar
Mieter muss Modernisierungsmaßnahmen dulden
Der Einbau eines Aufzugs stellt auch dann eine duldungspflichtige Modernisierungsmaßnahme dar, wenn er lediglich auf dem Treppenpodest hält uns nicht auf der Etage der Wohnungseingangstüren. Zudem müssen Wohnungsmieter eine Wärmedämmung durch feuergefährlichen Polystyrol hinnehmen. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Mitte entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Vermieterin eines Wohnhauses in Berlin-Moabit teilte ihren Mietern im August 2015 mit, dass sie als Modernisierungsmaßnahme unter anderem den Einbau eines Aufzugs und eine Wärmedämmung mit EPS-Dämmplatten vorhabe. Die Mieter einer Wohnung im Haus wollten diese Maßnahmen nicht dulden. Sie stritten ab, dass es sich um Modernisierungsarbeiten... Lesen Sie mehr
Landgericht Hamburg, Urteil vom 17.06.2015
- 318 S 167/14 -
Installation von Fahrradständern auf Tiefgaragenstellplatz stellt zweckwidrige Nutzung von Sondereigentum dar
Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" in Teilungserklärung meint Nutzung als Abstellmöglichkeit von Kraftfahrzeugen
Wird in der Teilungserklärung die Bezeichnung "Tiefgaragenstellplatz" verwendet, meint dies das Abstellen von Kraftfahrzeugen. Die Installation von Fahrradständern zwecks Abstellens von Fahrrädern auf einem im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz stellt daher eine zweckwidrige Nutzung dar, die nicht durch Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft genehmigt werden kann. Dies hat das Landgericht Hamburg entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2014 wurde den Eigentümern einer Wohnung durch Mehrheitsbeschluss genehmigt, auf ihren im Sondereigentum stehenden Tiefgaragenstellplatz ein Fahrradständer zu errichten und zwei Elektrofahrräder aufzustellen. Dies stieß nicht bei allen Wohnungseigentümern auf Gegenliebe, so dass es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kam. Das... Lesen Sie mehr
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Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Beschluss vom 22.01.2016
- 3 B 8/16 -
Durch Gemeindesatzung ermöglichte Plakatierung im Verhältnis von 910 Einwohnern bzw. 18 Quadratkilometern pro Wahlplakat unzureichend
Keine Sicherstellung einer hinreichend dichten und flächendeckenden Plakatierungsmöglichkeit
Ermöglicht eine Gemeindesatzung das Aufstellen von Wahlplakaten im Verhältnis von 910 Einwohnern bzw. 18 Quadratkilometern pro Plakat, ist dies unzureichend. Dadurch wird keine hinreichend dichte und flächendeckende Plakatierungsmöglichkeit sichergestellt. Einer Partei steht daher ein Anspruch auf Erlaubnis zum Aufstellen von mehr Plakaten zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schleswig-Holstein hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Sondernutzungssatzung einer Stadt in Schleswig-Holstein durfte jede Partei für Wahlen maximal 10 Stellschilder im gesamten Stadtgebiet aufstellen. Anlässlich der Bürgermeisterwahl im Februar 2016 beanspruchte die zu diesem Zeitpunkt zweitstärkste Partei 50 Stellmöglichkeiten für zweiseitige Wahlplakate mit einer Größe von DIN A0.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 20.05.2015
- 11 U 116/14 -
Bauunternehmer nicht zur Prüfung der Statikberechnung eines Architekten verpflichtet
Prüfpflicht nur bei "ins Auge springenden" Mängeln
Ein Bauunternehmer darf sich grundsätzlich auf die statische Berechnung eines Architekten verlassen. Er ist nur dann zu einer Prüfung verpflichtet, wenn die Mängel "ins Auge springen". Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Ehepaar erteilte im Juni 2005 einem Maurermeister den Auftrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Tierarztpraxis auf dem Grundstück der Ehefrau. Nach Fertigstellung des Hauses stellte das Ehepaar Schäden am Haus fest, die aufgrund von Mängeln an der Statik verursacht wurden. Die Ehefrau klagte aufgrund dessen gegen den Maurermeister... Lesen Sie mehr
Landgericht Bremen, Urteil vom 07.10.2016
- 4 S 250/15 -
Wohneigentumsrecht: Aufstellung einer mit Stromanschluss versehenen Unterstellmöglichkeit für Elektromobil stellt bauliche Veränderung dar
Zulässige Stattgabe des Antrags auf Zustimmung nur bei konkreten Angaben zur baulichen Maßnahme
Das Aufstellen einer mit einem Stromanschluss versehenen Unterstellmöglichkeit für ein Elektromobil stellt eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 des Wohneigentumsgesetzes (WEG) dar. Der Antrag auf Zustimmung zur baulichen Veränderung darf nur stattgegeben werden, wenn er konkrete Angaben zur baulichen Maßnahme enthält. Dies hat das Landgericht Bremen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer einer Wohnung beantragten auf einer Eigentümerversammlung im Mai 2014 die Genehmigung bezüglich der Aufstellung einer Box mit Stromanschluss für ein Elektromobil vor dem Hauseingang. Dies hatte seinen Grund darin, dass einer der Eigentümer schwerbehindert war und auf Gehhilfen angewiesen war. Das Elektromobil sollte seine Mobilität... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 15.11.2005
- 14 C 384/05 -
Abstellen von Pflanzen und Pflanzentrögen auf Fensteraußenbänken sowie im Spritzschutzbereich unzulässig
Vertragswidriger Gebrauch der Mietsache rechtfertigt Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch
Stellt ein Wohnungsmieter Pflanzen und Pflanzentröge auf die nicht mitgemieteten Fensteraußenbänke sowie im Spritzschutzbereich des Hauses ab, liegt ein vertragswidriger Gebrauch der Mietsache vor. Dem Vermieter steht daher gemäß § 541 BGB ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Lichtenberg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall hatte die Mieterin einer Erdgeschosswohnung Pflanzen und Pflanzentröge auf die Fensteraußenbänke sowie auf den aus Kieselsteinen bestehenden Spritzschutzbereich des Mehrfamilienhauses gestellt. Die Vermieterin sah darin einen vertragswidrigen Gebrauch und verlangte die Beseitigung der Pflanzen und Pflanzentröge. Da die Mieterin dem nicht nachkam, erhob die Vermieterin Klage.... Lesen Sie mehr
Landgericht Görlitz, Urteil vom 12.04.2016
- 1 O 237/15 -
Anspruch auf Schadensersatz wegen versagter Genehmigung der Errichtung einer Photovoltaikanlage
Beklagte Stadt hat Ermessen fehlerhaft ausgeübt
Versagt die zuständige Behörde ermessensfehlerhaft die Genehmigung zur Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach eines denkmalgeschützten Gebäudes und entsteht dem Grundstückseigentümer dadurch ein Schaden, da zwischenzeitlich das EEG derart geändert wurde, dass ein wirtschaftlicher Betrieb der Photovoltaikanlage unmöglich ist, so kann der Grundstückseigentümer den entgangenen Gewinn als Schaden geltend machen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Görlitz hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall wurde einem Grundstückseigentümer im Juni 2010 unter bestimmten Auflagen die Errichtung einer Photovoltaikanlage auf dem Dach seines denkmalgeschützten Gebäudes genehmigt. So habe die Anlage höchstens ein Drittel der Dachfläche bedecken dürfen. Der Grundstückseigentümer hielt die Auflagen für unzulässig und erhob daher Klage. Nachdem das Verwaltungsgericht... Lesen Sie mehr