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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mängelrechte“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 27.04.2017
- 1 U 166/14 -
Mängel an neu errichtetem Haus rechtfertigen keine Anfechtung des Werkvertrags
Mängelrechte des Werkvertragsrechts schließen Anfechtung aus
Liegt an einem neu errichteten Haus ein Mangel vor, so rechtfertigt dies nicht die Anfechtung des Werkvertrags wegen Eigenschaftsirrtums durch den Auftraggeber. Denn die Mängelrechte des Werkvertragsrechts gemäß § 634 BGB schließen das Anfechtungsrecht gemäß § 119 Abs. 2 BGB aus. Dies hat das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall erklärte der Auftraggeber nach Fertigstellung des Hauses gegenüber der Auftragnehmerin die Anfechtung des Werkvertrags und verlangte die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen. Er stützte die Anfechtung darauf, dass der Energieverbrauch des Hauses höher liege als ihm von der Auftragnehmerin zugesichert worden sei. Es liege somit ein Irrtum über eine verkehrswesentliche Eigenschaft des Hauses im Sinne von § 119 Abs. 2 BGB vor. Da die Auftragnehmerin sich weigerte zu zahlen, erhob der Auftraggeber Klage.Das Landgericht Kiel wies die Zahlungsklage ab. Seiner Ansicht nach habe... Lesen Sie mehr
Landgericht Osnabrück, Urteil vom 18.01.2018
- 4 O 1603/17 -
Kein Rücktrittsrecht für Käufer bei mangelhaftem Traktor
Nachweis einer erfolglos verstrichenen Nachbesserungsfrist
Ist eine gekaufte Sache mangelhaft, muss der Verkäufer dafür einstehen. Der Käufer kann aber grundsätzlich nicht sofort vom Kaufvertrag zurücktreten. Vielmehr muss er vorher dem Verkäufer Gelegenheit geben, die Mängel zu beseitigen und ihm hierzu eine angemessene Frist setzen. Erst wenn die Mängel innerhalb der Frist nicht beseitigt werden, besteht ein Recht zum Rücktritt vom Kaufvertrag. Dies hat das Landgericht Osnabrück entschieden.
Im hier zu entscheidenden Fall kaufte im Dezember 2016 der Kläger einen Traktor Deutz 100.06 von dem Beklagten. Es wurde ein Kaufpreis von 11.500,- € vereinbart. Der Beklagte verpflichtete sich dabei, vor Übergabe des Traktors verschiedene Arbeiten an diesem vorzunehmen, u.a. sollte die Fahrzeugelektrik überarbeitet werden, die Reifen sollten gewechselt werden und die zu tief hängenden... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 19.01.2017
- VII ZR 301/13 -
BGH: Geltendmachung eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung setzt nicht zwingend Abnahme des Werks voraus
Voraussetzung ist endgültige Weigerung des Auftraggebers zur weiteren Zusammenarbeit mit Auftragnehmer
Das Geltendmachen eines Vorschusses zur Mängelbeseitigung gemäß § 634 Nr. 2, 637 BGB setzt grundsätzlich eine vorherige Abnahme des Werks voraus. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn der Auftraggeber ausdrücklich oder schlüssig zum Ausdruck bringt, unter keinen Umständen mehr mit dem Auftragnehmer zusammenarbeiten zu wollen. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2008 wurde eine Baufirma damit beauftragt die Fassade zweier unter Denkmalschutz stehender Gebäude zu erneuern. Nachdem die Arbeiten ausgeführt wurden, stellte der Eigentümer der beiden Gebäude noch vor Abnahme der Arbeiten fest, dass die Fassaden nicht mit dem vereinbarten Material gestrichen wurden. Er rügte daher gegenüber der... Lesen Sie mehr
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