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Samstag, 23. November 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mahnkosten“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 03.08.2017
- 106 C 46/17 -

Höchstgrenze von 120 EUR für Kleinreparaturen zulässig

Zulässige Erhebung von Mahnkosten in Höhe von 3,80 EUR trotz nicht angefallener Portokosten

Die in einer Klein­reparatur­klausel geregelte Höchstgrenze von 120 EUR je Kleinreparatur ist nicht zu beanstanden. Mahnkosten von 3,80 EUR können trotz nicht angefallener Portokosten zulässig erhoben werden. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung für die Kosten der Reparatur des Kaltwasserabsperrhahns in Höhe von ca. 50 EUR tragen. Der Vermieter berief sich dabei auf die im Mietvertrag aufgenommene Kleinreparaturklausel. Die Mieter hielten diese für unwirksam, da der geregelte Höchstbetrag für jede Kleinreparatur mit 120 EUR unangemessen hoch sei. Zudem weigerten sich die Mieter die Mahnkosten in Höhe von 3,80 EUR infolge einer Mahnung des Vermieters zu begleichen, da der Vermieter das Schreiben in den Briefkasten eingelegt hatte und daher keine Portokosten angefallen waren. Der Vermieter erhob schließlich Klage auf Zahlung.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Reutlingen, Urteil vom 13.05.2016
- 11 C 105/16 -

Wohnungs­eigentums­verwalter darf keine Mahngebühren bei mit Hausgeld säumigem Wohnungseigentümer berechnen

Mahntätigkeit des Verwalters gegenüber säumigen Wohnungseigentümern ist mit Grundvergütung abgegolten

Mahnt ein Wohnungs­eigentums­verwalter einen mit dem Hausgeld säumigen Wohnungseigentümer an, haftet der säumige Eigentümer für die dafür entstandenen Kosten nicht gegenüber der Wohnungs­eigentümer­gemein­schaft. Denn die Mahntätigkeit des Verwalters gegenüber säumigen Wohnungseigentümern ist mit der Grundvergütung abgegolten. Dies hat das Amtsgericht Reutlingen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer war mit der Zahlung des monatlichen Hausgelds in Höhe von 495 EUR für die Monate Januar bis März 2015 in Verzug. Er wurde deshalb von der Verwalterin im Juli 2015 zweimal angemahnt. Da sich der Wohnungseigentümer weiter weigerte zu zahlen, erhob die Wohnungseigentümergemeinschaft schließlich Klage auf Zahlung des rückständigen... Lesen Sie mehr



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